Der Infrastrukturausschuss am 25. September begann mit der Fortsetzung der Haushaltsberatung, die beim letzten Mal nicht abgeschlossen werden konnte. Die Bürgerbeteiligungsrichtlinie und die Diskussion um eine Umgestaltung der Leipziger Straße bildeten weitere Schwerpunkte der Sitzung.
Als Tischvorlage gab es zunächst die geänderte Prioritätenliste. Neben den in der letzten Sitzung besprochenen Verschiebungen schlug die Verwaltung fünf weitere vor. Aus finanziellen und Ressourcengründen wurden unter anderem der Umbau des Spielplatzes auf dem Fichteplatz auf das Jahr 2021 sowie die Planungen für die Gestaltung des Bürgerparks (plus Spielplatz), des Michael-Bittner-Platzes und des Panoramawegs auf 2022 verschoben.
Das nächste Mal kann/wird die Prioritätenliste voraussichtlich im Frühjahr 2020 behandelt. Dann sollte es nicht zuletzt darum gehen, mit welcher Priorität und Zeitschiene die mehr als 20 offenen Maßnahmen, darunter solche wie der katastrophale Gehweg in der Magdeburger Straße, versehen werden können.

TOP 4: Fortsetzung der Haushaltsberatung
13.000 Euro sieht der Haushaltsentwurf für die Unterhaltung der Barrieren/Poller vor. Herr H. (GBL) bat darum, diese Gelder eher für den Rückbau in Bereichen mit zuvielen Pollern zu verwenden. Der Bürgermeister argumentierte wiederum, dass eher mehr Barrieren erforderlich seien, für den Schutz der Mulden und der Bäume. Einstimmig fiel die Empfehlung aus, die Mittel mit einem Sperrvermerk zu versehen und das Thema Poller noch einmal gesondert zu betrachten.
Produkt 54501 – Straßenreinigung und Winterdienst
Ein Konzept für die Laubentsorgung, welches auf einen Antrag der GBL vom 18.9.2018 zurückgeht, will die Verwaltung demnächst vorstellen. Angesichts der aktuellen Entscheidung im Kreistag, die Plastiksäcke für die Laubentsorgung abzuschaffen und durch eine freiwillige Biotonne zu ersetzen, ist ein neues Konzept für Glienicke dringend geboten. Auch die Gelben Säcke werden vom Landkreis ab dem kommenden Jahr übrigens durch Gelbe Tonnen ersetzt.
Für das Produkt 54601 – Parkplätze – gab es keine Einsparvorschläge.
Produkt 54701 – Förderung ÖPNV
Bei der Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs ist die Finanzierung des Probebetriebs vom „Kiezbus“ für das nächste Jahr mit 425.000 Euro veranschlagt. Wobei die Kosten auch höher ausfallen könnten, wenn die OVG erneut unvorhergesehene Ausgaben geltend macht. Denn wie die Verwaltung informierte, lehnte die Oberhavel Holding die Aufnahme einer Preisgleitklausel in den aktuellen Vertrag leider ab. Dafür steht in der vom Kiezbus profitierenden Nachbargemeinde Mühlenbecker Land wohl demnächst eine mögliche finanzielle Beteiligung an der Buslinie auf der Tagesordnung des Hauptausschusses.
Mit dem Kiezbus hätten wir uns etwas angeschafft, das wir uns gar nicht leisten könnten, wie das Haushaltsdefizit aufzeige, argumentierte Herr E. (AfD). Es blieb allerdings die einzige Nein-Stimme für diesen Punkt, die anderen Ausschussmitglieder plädierten für eine Beibehaltung der Mittel. Denn wenn der zweijährige Probebetrieb erfolgreich verläuft, besteht die Chance, dass die Buslinie regulär in den Nahverkehrsplan des Landkreises aufgenommen und dann vom diesem auch finanziert wird.
Produkt – 55101 Parkanlagen, öffentliche Grünflächen, Spielplätze
Knapp 200.000 Euro sind im laufenden Haushalt für Investitionen im Zusammenhang mit einem Aussichtsturm in den Eichwerder Moorwiesen gebunden. Umsetzung offen. Die SPD/PIRATEN-Fraktion, aus deren Reihen die Idee ursprünglich stammte, beantragte daher, das Projekt nicht weiter zu verfolgen (die AfD schloss sich an). Bei einer Enthaltung durch Herrn G. (DIE LINKE) und einer Nein-Stimme durch Herrn S. (SPD/PIRATEN) wurde das Projekt (B09) von der Prioritätenliste genommen.
Dazu ein kurzer Gedanke: Im Naturschutzgebiet Schönower Heide gibt es ebenfalls einen kleinen Aussichtsturm. Der sollte wegen seines fortschreitenden Verfalls eigentlich erneuert werden, was aufgrund der gewachsenen bürokratischen Hindernisse (Baugenehmigung etc.) allerdings nahezu unmöglich erscheint. Daher schüttete man direkt daneben einen Aussichtshügel als genehmigungsfreie, preiswertere und ebenso zielführende Alternative auf.

Produkt 55201 – Öffentliche Gewässer
Zu den öffentlichen Gewässern zählen die Gräben. Kosten entstehen unter anderem durch die regelmäßigen Grabenschauen sowie die Umlage an den Wasser- und Bodenverband „Schnelle Havel“. Der Dorfteich zählt hier übrigens nicht mit rein, der ist dem Produkt Regenentwässerung (54103) zugeordnet.
Produkt 57303 – Markt
Die Trödelmärkte sind das einzige Produkt in der Zuständigkeit des TIG, und eines der wenigen überhaupt, die eine positive Bilanz für den Gemeindehaushalt ausweisen. Zum Glück wurde der Glienicker Trödelmarkt zu diesem Jahr nicht eingestellt.
Vorschlag der Verwaltung für pauschale Kürzung
Da das Durchforsten des Haushaltsentwurf, der Haushaltsreste und der Erläuterungen zum Ergebnishaushalt nach möglichem Einsparpotenzial nur wenig Erfolg hatte, legte die Verwaltung – analog dem Vorgehen im Sozialausschuss – einen Vorschlag für eine pauschale Kürzung vor. Im Bereich des TIG gilt es, ein Defizit in Höhe von 706.100 Euro (von den 1,7 Mio. Euro) auszugleichen. Der Verwaltungsvorschlag zum Ausgleich umfasste unter anderem:
- die Auflösung von Sonderposten der Öffentlichen Hand: + 100.700 Euro (diese Mittel wurden bisher für Investitionen angespart und würden nun in Anspruch genommen/verbucht für Gebäude und Fahrzeug im Bereich der Feuerwehr)
- die Streichung der Stelle für den gemeinsamen Außendienst der Ordnungsämter: +47.500 Euro (die Stelle kann im Laufe des nächsten Jahres, falls das Konzept bis dahin rechtlich geprüft und für umsetzbar gehalten wird, immer noch beantragt werden)
- Reduzierung der Ansätze bei der Unterhalten sonstigen unbeweglichen Vermögens (+ 18.200 Euro), der Baumpflege (+ 18.000 Euro), Strom-, Heizungs-, Reinigungs- und Müllkosten (+ 14.900 Euro) und in weiteren Bereichen um jeweils kleine vierstellige Beträge
Im Rahmen der Diskussion schlug Herrn J.-Z. (Sachkundiger Einwohner) vor, bei einigen Positionen auf die Ansätze der Vorjahre zurückzugehen. Dies führte im Produktkonto „Beschilderungen“ zu einer zusätzlichen Ansatzminderung um 3.100 Euro.
Insgesamt reduzierte sich das Defizit im TIG dadurch auf 450.600 Euro. Da der große Kostenanteil für den Kiezbus gemäß der Beschlussvorlage BV-2017-005-1-1 aus den Überschüssen der Vorjahre finanziert wird, beläuft sich das letztliche Defizit nunmehr auf überschaubare 25.600 Euro. „Die Kürzungen können uns über 2020 retten, sind aber keine Lösung auf Dauer“, mahnte Kämmerin Frau K. entsprechend an.
Ein großes Dankeschön an die Verwaltung, insbesondere Frau K., für diesen Vorschlag der Pauschalkürzung, dem die Ausschussmitglieder bei einer Gegenstimme (AfD) zustimmten.
TOP 7: Beratung zur Zuständigkeit des TIG/Umweltausschusses
Welche möglichen Themen vom Infrastrukturausschuss in die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Planen, Bauen/Wohnen übergehen könnten, war Inhalt des nächsten Tagesordnungspunktes. Hintergrund dieser Überlegungen war der Wunsch des dortigen Ausschussvorsitzenden, das Umweltprofil seines Ausschusses zu stärken. Am ehesten könnte sich eine Mehrheit der TIG-Mitglieder von „öffentlichen Grünanlagen“ und „öffentliche Gewässern“ trennen, ist aber auch nicht traurig, wenn alles bleibt wie es ist.
TOP 8: Bürgerbeteiligungsrichtlinie (StIV)
Die Bürgerbeteiligungsrichtlinie regelt, dass bei Straßenbaumaßnahmen (Fahrbahnen, Geh- und Radwege, Regenwasseranlagen) in Anliegerstraßen die Eigentümerinnen zu beteiligen sind. Nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge lautete die Empfehlung der Verwaltung, die Bürgerbeteiligungsrichtlinie nur noch bei Erschließungsmaßnahmen für neugebaute Straßen nach BauGB anzuwenden sowie den Eigentümerinnen beim Ausbau ihrer Zufahrten mehr Spielraum einzuräumen (Entscheidung Ob und Wie, Beauftragung und Bezahlung).
Mit großer Mehrheit sprachen sich die Ausschussmitglieder allerdings für eine Beibehaltung der Bürgerbeteiligung bei Straßenbaumaßnahmen aus. Diese könnte und sollte jedoch angepasst werden. Meine Vorschläge:
- Beteiligung nicht nur der Eigentümerinnen, sondern auch der Anwohnerinnen
- Beteiligung nicht nur bei Straßenbaumaßnahmen in Anliegerstraßen, sondern auch in Haupterschließungsstraßen (Beispiel Leipziger Straße)
- Reduzierung bürokratischen Aufwands (z.B. Beschlussfassung der Empfehlung des Ausschusses in der GVT und nicht zur (Vorab-)Veröffentlichung im Amtsblatt)
- Berücksichtigung von Erfahrungswerten der Verwaltung zur möglichen Vereinfachung des Beteiligungsverfahrens
Auch die Frage der Herstellung von Zufahrten ließe sich hier regeln. So schlug Herr J-Z. vor, beim Einholen der Stellungnahmen zu eruieren, ob eine Zufahrt gewünscht sei oder nicht. Und wenn ja, dann sollen Ausbau und Kostenumlage durch die Gemeinde vorgenommen werden. So könne die Baumaßnahme in einem Stück erfolgen.
So fasste der Ausschussvorsitzende das Fazit dahingehend zusammen, dass es eine Mehrheit für die Beibehaltung der Bürgerbeteiligung gebe, diese aber möglichst mit weniger Bürokratie und weniger Aufwand für die Verwaltung erfolgen solle. Eine Abstimmung über die Stellungnahme(n) zur Informationsvorlage (StIV) fand nicht statt. Die Verwaltung wurde gebeten, einen Vorschlag zur Anpassung der Bürgerbeteiligungsrichtlinie zu machen. Zuarbeiten durch die Fraktionen sind gern gesehen.
TOP 9: Stellungnahme(n) für ein Fahrradwegekonzept in der Leipziger Straße (StIV)
Im Lärmaktionsplan der 2. Stufe (Oktober 2014) wurde für die Leipziger Straße hinsichtlich des Lärmschutzes ein „erhöhter Handlungsbedarf identifiziert“. In den Handlungsempfehlungen hieß es:

Obwohl zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei Beschluss durch die Gemeindevertreterinnen vorlag, formierte sich unmittelbarer Widerstand durch die Anwohnerinnen in der Leipziger Straße und Umgebung, angeführt von Herrn K. (damals Sachkundiger Einwohner im TIG). Tenor der Petition vom 8.10.2014, die von 55 Glienickerinnen, darunter von 20 Anwohnerinnen aus der Leipziger Straße, unterschrieben wurde: „Verhinderung einer Rennstrecke für den Durchgangsverkehr nach Berlin durch den geplanten Ausbau der Leipziger Straße“. Die Petentinnen forderten zudem eine frühzeitige Beteiligung der Anliegerinnen in der Leipziger Straße und Nebenstraßen an den Planungen von weiteren Ausbaumaßnahmen.
In einem Antwortschreiben an den Einreicher nahm der Bürgermeister am 16.10.2014 Bezug auf frühere Überlegungen, das bestehende Kopfsteinpflaster in der Leipziger Straße aufzunehmen und die Fahrbahn zu asphaltieren. Diese Überlegung wurde dann aber nicht weiter verfolgt. Um allerdings den Radverkehr zu erleichtern, wäre es sinnvoll, den Gehweg für eine gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer auszubauen. Diese Maßnahme (G33) wurde bereits 2012 in die Prioritätenliste aufgenommen…

rechts unten: Radfahrende in der Leipziger weichen bei Straßenüberquerungen vom Gehweg über Fahrbahnabsenkungen und asphaltierte Nebenstraßen aus
In der gestrigen Ausschusssitzung standen nunmehr drei Vorlagen zu diesem Thema auf der Tagesordnung:
- ein Vorschlag für eine neue Bauweise der Fahrbahn
- ein Vorschlag für eine Einbahnstraßenregelung in zwei Bereichen
- die Aufhebung des Sperrvermerks zum Ausbau des nördlichen Gehwegs für einen gemeinsamen Geh- und Radweg
Vorab stellte der Ausschussvorsitzende die Ziele zur Diskussion, die mit dem Umbau der Leipziger Straße erreicht werden sollen:

In der Diskussion wurde zudem die Tendenz geäußert, dass man die Fahrradfahrerinnen lieber auf die Straße bringen wollte statt einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu bauen. Auch der „Pflaster-Charme“ wurde gegenüber den anderen Zielen als leicht nachrangig bewertet.
Der Vorschlag der Verwaltung für eine neue Bauweise orientierte sich am Beispiel einer Gemeinde auf dem Darß. Nach diesem könnte die Fahrbahn baulich so verändert werden, dass für beide Richtungsverkehre ein Befahren mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn möglich wird. Dadurch wäre ein Umbau des nördlichen Gehweges nicht mehr erforderlich.

Einziger Nachteil: Damit die Fahrradfahrerinnen die seitlichen Streifen auch nutzen können, müsste es ein Halte- und Parkverbot in der gesamten Leipziger Straße geben. Auch die Verengung der Fahrbahn im östlichen Bereich der Leipziger Straße zwischen Schönfließer Straße und Beethovenstraße wirft weitere Probleme auf
Auf diesen Abschnitt zielte der Antrag der Fraktion CDU/Freie Demokraten: Hier könne eine Einbahnstraßenregelung von Ost nach West gelten inklusive Schutzstreifen auf der nördlichen Seite für Radfahrerinnen. Zur Sicherstellung des Fahrradverkehrs in Fahrtrichtung Sonnengarten soll der südliche Teil der Beethovenstraße zwischen Leipziger Straße und Schönfließer Straße ebenfalls zur Einbahnstraße werden.
Herr B. (Sachkundiger Einwohner und Fahrlehrer) schlug daraufhin vor, diesen Abschnitt in eine Fahrradstraße umzuwandeln, ggfs. mit Parkplätzen. Herr J.-Z. überlegte, ob bei einer Ausbauvariante nach dem Modell Darß Parktaschen zwischen den Bäumen angelegt werden könnten. Der Bürgermeister fand dies schwierig, wegen der Gefährdung der ohnehin schon beeinträchtigten Straßenbäume, der zusätzlichen Versiegelung und der Tatsache, dass die meisten Anwohnerinnen Parkplätze auf ihren Grundstücken hätten.
In meinem Diskussionsbeitrag verwies ich auf die Historie und die an dieser Stelle aus meiner Sicht zwingend erforderliche Beteiligung der Anwohnerinnen der Leipziger Straße, wie sie in der Petition gefordert wurde. Auch erwähnte ich ein Gespräch mit einem Anwohner der Leipziger Straße vom letzten Wochenende, der sich durchaus vorstellen kann, dass die Fahrbahn asphaltiert wird, mit eingezeichneten Parktaschen, Tempo-30-Zone und LKW-Durchfahrtsverbot. Daher halte ich es auch für sinnvoll, die Anwohnerinnen als unmittelbar Betroffene direkt anzuschreiben und um Stellungnahme zu bitten. Sollte der Vorschlag mit der Fahrbahnstraße erwogen werden, wäre es vielleicht sogar denkbar, eine solche auch am anderen Ende der Leipziger Straße einzurichten. Und im Rest der Straße dann ein Fahrbahnbelag, der sowohl die Radfahrer auf die Fahrbahn bringt als auch die Straßenbäume nicht weiter schädigt. Auch mit dieser Variante wären die Ziele eines Umbaus weitestgehend verwirklicht.
Die Option Fahrbahnstraße am westliche Ende schränkte der Bürgermeister allerdings gleich dahingehend ein, dass diese nur im Abschnitt zwischen Staerkstraße und Franz-Schubert-Straße möglich wäre, da im Abschnitt zwischen Staerkstraße und B96 der Lieferverkehr zum Autohaus auch Schwerlasttransporte zulassen müsse.
Herr J.-Z. äußerte Vorbehalte gegen eine Asphaltierung vor dem Hintergrund von Wirtschaftlichkeit (Abschreibungen) und Umweltschutz (Versiegelung). Herr E. fand die Idee einer Fahrradstraße nicht schlecht, die Grundstücke gäben außerdem die Fläche für Parkplätze hier. Herr S. (CDU/Freie Demokraten) würde die Parkplätze ungern ganz verbannen, auch angesichts möglichen Lieferverkehrs. Herr G. fände einen gemeinsamen Geh-/Radweg okay und stellte fest, dass diese Straße der lebendige Beweis dafür sei, dass wir eine Bürgerbeteiligung benötigen.
Nachdem keine weiteren Wortbeiträge angezeigt wurden, bestand das Fazit darin, dass die Verwaltung eine Vorplanung für die Variante Darß in Kombination mit Fahrradstraßen einleiten solle. Eine Abstimmung über die Stellungnahme(n) fand nicht statt. Eine Abstimmung über die Beschlussvorlage des Antrags CDU/Freie Demokraten hatte sich durch die Idee der Fahrradstraße ebenfalls erledigt. Der mögliche Neubau des Gehwegs wurde mit Beibehaltung des Sperrvermerks auf 2021 verschoben, sollte die neue Vorplanung (nach Bürgerbeteiligung) im Sande verlaufen.
Gegen 22:20 Uhr wurde die Sitzung beendet. Die offenen Punkte, Antrag zur Initiative „Silent Rider“ und die Stellungnahme zu den neuen Trassenvorschlägen für die Rampenanlage im Bürgerpark, wurden vertagt.
In eigener Sache
Die Idee einer zweiten Fahrradstraße am westlichen Ende der Leipziger Straße entstand „aus dem Bauch heraus“ und ist noch in keiner Weise mit dem Rest der Fraktion abgestimmt! Die grundsätzliche Lesart unserer Fraktion ist die, dass eine Verkehrsberuhigung in einem Bereich nicht zu einer zusätzlichen Verkehrs- und Lärmbelastung in einem anderen Bereich führen darf (Verlagerung des Problems). Daher kann eine Einrichtung von abschnittsweisen Fahrradstraßen nur mit einem „KfZ-Verkehr frei“-Zusatzzeichen funktionieren. Sonst würde sich der Verkehr in die Nebenstraßen, insbesondere die Nohlstraße verlagern, was nicht zielführend ist.