Glienicke will „Spitzenplatz“ bei Friedhofsgebühren verteidigen

In Deutschland kann, im Rahmen gewisser rechtlicher Grenzen, jeder frei entscheiden, wie und wo er sich nach seinem Ableben bestatten lassen möchte. Es existiert keine Bestattungspflicht am gemeldeten Wohnort. Neben der emotionalen Verbundenheit oder der Nähe zu den Hinterbliebenen spielen nicht selten finanzielle Aspekte eine Rolle bei der Wahl des Bestattungsortes.

Gebührenerhebung nach dem KAG

Die Gebühren, welche die Städte und Gemeinden für die Nutzung ihrer Friedhöfe erheben, soll gemäß dem Kommunalabgabengesetz (KAG) möglichst kostendeckend sein. Die Betonung liegt dabei auf „soll“, nicht auf „muss“. In der Regel wird zudem ein pauschaler, der Allgemeinheit zugute kommender „grünpolitischer Wert“ angesetzt, um die Kosten für den Gebührenpflichtigen zu reduzieren. Damit die Gebühren sich an den tatsächlichen Kosten orientieren (können), sollten Gebührensatzungen alle zwei Jahre angepasst werden.

Friedhofsgebühren in den S-Bahn-Gemeinden

Zu welchen unterschiedlichen Ergebnissen die Verwaltungen bei dieser Kalkulation kommen können, zeigt ein Blick in die Friedhofsgebührensatzungen der S-Bahn-Gemeinden:

Glienicke weist also bereits jetzt die höchsten Friedhofsgebühren im Süden Oberhavels aus. Als einzige der vier Kommunen kommen in Glienicke zudem weitere Gebühren für die Bestattung als solche hinzu (z.B. Sargbestattung plus 689 Euro).

Die Gebühren für den Glienicker Waldfriedhof gehören schon jetzt zu den höchsten im Landkreis Oberhavel.

In ihrer Sitzung am 17.12.2019 votierte eine Mehrheit der Gemeindevertreter (in namentlicher Abstimmung) dennoch dafür, die voraussichtliche Kostenunterdeckung für die Jahre 2019 und 2020 auf die Gebühren umzulegen, die damit ab 2021 weiter steigen könnten.

Kalkulation genau anschauen

In diesem Jahr steht die Friedhofsgebührensatzung also erneut auf der Agenda. Unsere Fraktion wird dabei sehr genau schauen, welche Aufwendungen in die Kalkulation einfließen. So sind umgerechnet allein 1,25 der neun Bauhofmitarbeiter mit der Pflege des kommunalen Friedhofs beschäftigt. Personalkosten, die neben Betriebskosten und kalkulatorischen Abschreibungen voll auf die Gebühren schlagen. Mit einer „würdevollen Instandhaltung“, zum Beispiel durch Mähen, Beräumen und Laubharken der Rasengräber, begründete die Gemeindeverwaltung diesen hohen Pflegestandard. Dabei werden nicht einmal 25 Prozent der vorhandenen Belegungskapazitäten des Waldfriedhofs genutzt!

Negativspirale verhindern

Das Problem: Je höher die Gebühren, desto geringer die Nachfrage nach dem Waldfriedhof. Die Menschen entscheiden sich für preiswertere Bestattungen auf kirchlichen Friedhöfen, in Nachbarorten oder in ihrer alten Heimat. Je geringer aber die Nachfrage, desto größer die jährlichen Kostenunterdeckungen, die schlechtestenfalls weitere Gebührenerhöhungen verursachen. Eine Negativspirale, die zumindest unsere Fraktion gerne verhindern möchte.

Wie bereits 2012, als die Glienicker Friedhofsgebühren um bis zu 950 Prozent erhöht werden sollten, wird sich unsere Fraktion daher gegen eine unangemessene Gebührenerhöhung stellen und die Kalkulation(sgrundlagen) einer harten Prüfung unterziehen.

Viele nutzen den (preiswerteren) Friedhof der Evangelischen Kirche als Alternative für ihre letzte Ruhestätte.

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