Glienicke will „Spitzenplatz“ bei Friedhofsgebühren verteidigen

In Deutschland kann, im Rahmen gewisser rechtlicher Grenzen, jeder frei entscheiden, wie und wo er sich nach seinem Ableben bestatten lassen möchte. Es existiert keine Bestattungspflicht am gemeldeten Wohnort. Neben der emotionalen Verbundenheit oder der Nähe zu den Hinterbliebenen spielen nicht selten finanzielle Aspekte eine Rolle bei der Wahl des Bestattungsortes.

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Aus der GVT vom 17.12.2019

Die letzte Gemeindevertretersitzung in diesem Jahr verlief weitestgehend unspektakulär. Trotz einer umfangreichen Tagesordnung konnte die Sitzung kurz nach 21 Uhr für den anschließenden Jahresausklang beendet werden. Den größten Diskussionspunkt lieferte die Beschlussvorlage für den Verzicht auf die Erhöhung der Friedhofsgebühren. Zwei Mitglieder der GVT fehlten entschuldigt.

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