Aus der GVT vom 2.9.2019

Drei Gemeindevertreterinnen fehlten in der Sitzung am 2. September entschuldigt. Damit waren an diesem Abend 20 GVT-Mitglieder inklusive dem Bürgermeister abstimmungsberechtigt.

Anwohnerbeschwerde wegen Waldspielplatz

Der neu eingeweihte Waldspielplatz in der Breitscheidstraße erfreut sich großer Beliebtheit. Zumindest bei den Nutzerinnen. Ein direkter Anwohner zählte in der Einwohnerfragestunde allerdings gleich mehrere Probleme auf: ein hoher Geräuschpegel, eine zugeparkte Straße bei gleichzeitig überhöhten Geschwindigkeiten fahrender Autos, fehlende Toiletten und die Nutzung des Spielplatzes durch, teilweise drogenkonsumierende, Jugendliche nach 20 Uhr. Mit der Verwaltung abgesprochen ist bereits die Schließung des Platzes zwischen 20 und 8 Uhr. Über die Möglichkeit einer grünen Lärmschutzwand soll der Infrastrukturausschuss beraten.

Waldeigenschaft festgestellt

Der laut B-Plan Nr. 11 öffentliche (Wald)Weg von der Magdeburger Straße / Spandauer Straße in die Bieselheide wurde im Dezember 2016 von den Anwohnerinnen Eigentümerinnen (vielen Dank für den Korrekturhinweis in den Kommentaren) gesperrt. Diese beriefen sich dabei auf eine Stellungnahme der unteren Forstbehörde, wonach es sich bei dem (angrenzenden) hinteren, mit Bäumen bewachsenen Privatgrundstück nicht um Wald handele. Daher sei auch kein öffentlicher Weg für Naherholungszwecke gegeben. Gegen diese Auffassung hatte die Gemeindeverwaltung Klage eingereicht, das Verfahren läuft.

Der (Wald)Weg von der Spandauer Straße in die Bieselheide ist seit Dezember 2016 gesperrt.

Doch jetzt haben die Eigentümerinnen Fakten geschaffen und die Bäume auf ihrem hinteren Grundstück gefällt. Begründung: Die Bäume sind Wald und werden jetzt geerntet. In einem anschließenden Schriftwechsel bestätigte die Forstbehörde gegenüber der Gemeindeverwaltung nun doch die Waldeigenschaft dieser Flächen. Der (Wald)Weg ist dennoch weiterhin geschlossen. Die Beseitigung des Zaunes liegt in der Zuständigkeit der Forstbehörde. Die Gemeinde bleibt am Thema dran. Hoffentlich ist den Eigentümerinnen bewusst, dass sie nach einer Baumernte aufforsten müssen und keine Baufreiheit besteht.

Protokolle nicht verabschiedet

Da die Protokolle der konstituierenden Gemeindevertretertagung vom 17.6. sowie vom 21.5. nicht fristgerecht verteilt wurden, konnten sie in dieser Sitzung nicht verabschiedet werden. Die nächste Gelegenheit hierfür ist die GVT am 1.10. Mit Frau G. hat der Sitzungsdienst hierfür eine tatkräftige neue Unterstützung, die an ihrem ersten Arbeitstag mit einem Blumenstrauß vom GVT-Vorsitzenden begrüßt wurde.

Bewerbungen für neuen Seniorenbeirat

Mit Neukonstituierung der Gemeindevertretung muss auch der von ihr eingesetzte Seniorenbeirat neu gewählt werden. Für die sieben Plätze liegen zehn Bewerbungen vor. Die Bewerberinnen sollen sich in einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses, voraussichtlich am 18.9., vorstellen. Gemeindevertreterinnen und Öffentlichkeit sind hierzu eingeladen, bevor die GVT im vierten Quartal sieben Vertreterinnen auswählt.

Beschlüsse gefasst

Folgende Beschlüsse fasste die Gemeindevertretung in der gestrigen Sitzung ohne große Diskussionen und Nachfragen einstimmig (d.h. Ja-Stimmen und Enthaltungen):

  • Gültigkeit der Kommunalwahl (BV-2019-197)
  • Berufung der Sachkundigen Einwohnerinnen (BV-2019-218)
  • Benennung der Mitglieder der AG Straßenbaumkonzept (BV-2019-214)
  • Benennung der Mitglieder im Arbeitskreis „Niederbarnimer Fließlandschaft“ (BV-2019-217)
  • Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 30 „Hauptstraße 1-6 und Oranienburger Chaussee 7-8“ (BV-2019-210)
  • Beschluss zum Neubau und zur Refinanzierung des Gehweges Beethovenstraße im Abschnitt zwischen Leipziger Straße und Magdeburger Straße, Projekt G 44 (2016-218-BV-1)
  • Beschluss zum Neubau und zur Refinanzierung des Gehweges in der Tschaikowskistraße zwischen Niederstraße und Karl-Marx-Straße, Projekt G 56 (BV-2017-112-1-1)
  • Beschluss über die Vergabe des Loses „Tischlerarbeiten“ zum Bauvorhaben „Neubau Sportfunktionalgebäude“ Bieselheide (BV-2019-220)

Entfristung einer Vollzeitstelle im Bereich Ordnungswesen

Seit Jahresanfang gibt es eine befristete Vollzeitstelle im Bereich Ordnungswesen der Gemeindeverwaltung, die „das im Ordnungsamt entstandene Mitarbeiterdefizit“ auffangen soll. Damit sind derzeit laut Stellenplan 5,3 Mitarbeiterinnen für das umfangreiche Aufgabengebiet (Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, verkehrsrechtliche Anordnungen, Gewerbe, Freiwillige Feuerwehr, Hunde, Außendienst, Sondernutzungen, Kontrolle Einhaltung Straßenreinigung, Jugendschutz etc.) zuständig.

Die Stelle ist bereits im Haushaltsentwurf für 2020 hinterlegt. Eine Entfristung produziert damit dauerhafte Kosten im Ergebnishaushalt, der im aktuellen HH-Entwurf ein Defizit von 1,7 Millionen Euro aufweist. Nun hätte man mit der Entfristung der Stelle theoretisch die Haushaltsberatung abwarten können, eine weitere Befristung mit Sachgrund wäre problemlos möglich gewesen. Auf der anderen Seite möchte man einem tüchtigen Mitarbeiter aber auch Planungssicherheit geben, damit er sich zum Jahresende nicht arbeitssuchend melden muss oder sich gar wegbewirbt.

Problematisch wird es meines Erachtens allerdings dann, wenn neue Stellen geschaffen werden, um Dauererkrankungen oder Teilzeitarbeit aufzufangen. Letzteres räumte die Verwaltung auf meine Nachfrage aus, alle Stellen seien als Vollzeitstellen angelegt und würden als solche wahrgenommen. Wir erinnern uns aber auch, dass der Gewerbeverein kürzlich einen Zuschuss in Höhe von 3.700 Euro zum Herbstfest beantragt und erhalten hat, um mehr Sicherheitspersonal zu finanzieren, da an diesem Abend niemand vom Ordnungsamt im Einsatz sein sollte (Stichwort Jugendschutzkontrollen), und infolge dessen auch die Polizei eine freundliche Absage erteilt hat.

Zudem weisen die Kennzahlen im HH-Entwurf für das Jahr 2020 eine Reduzierung der Fallzahlen aus, bei steigenden Personalressourcen. Das Ergebnis pro Einwohnerin würde sich bzw. hat sich seit 2016 mit der neuen Stelle mehr als verdoppelt!

Auszug interaktiver Haushalt: Personalstellen und Kennzahlen im Bereich Ordnungswesen der Glienicker Gemeindeverwaltung

Bestenfalls kann eine Personalaufstockung also dazu führen, dass Dauererkrankungen (aufgrund von Arbeitsüberlastung) reduziert werden und anschließend die Aufgaben mit doppeltem Elan abgearbeitet werden. Schlechtestenfalls färben krankheitsbedingte Ausfälle aber auch auf neue Kolleginnen ab, so dass am Ende zusätzliches Personal dauerhafte zusätzliche Kosten produziert, die Arbeit am Ende aber trotzdem liegenbleibt.

Daher habe ich mich an dieser Stelle enthalten bzw. stimme einer Personalaufstockung erst im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplans 2020 zu, sofern dieser nach den Beratungen ausgeglichen ist. Alle anderen Gemeindevertreterinnen gaben der Beschlussvorlage ihre Zustimmung.

Sportförderung für Teilnahme an BMX-Weltmeisterschaft

Im Gegensatz zum vorherigen Tagesordnungspunkt diskutierten die Gemeindevertreterinnen eifrig einen Zuschuss in Höhe von 700 Euro für die Teilnahme eines Glienicker Sportlers an der diesjährigen BMX-Weltmeisterschaft vom 19.-28.7. in Belgien. Die wesentlichen Argumente lassen sich folgend zusammenfassen:

Für diese Sportförderung

  • Unterstützung eines Glienicker Sportlers, der durch seine Teilnahme an der Weltmeisterschaft überregional auf die Gemeinde aufmerksam macht und sich auch sonst schon aktiv ins Gemeindeleben eingebracht hat (z.B. bei der Konzipierung der Skateranlage)
  • Fördersumme im Vergleich zur beantragten Summe (980 Euro) schon niedriger (Grundlage ist Fördersumme aus Vorjahr)
  • „letztmalige“ Förderung bezog sich auf andere Wertungsklasse, diesmal ist Sportler altersbedingt im Seniorenbereich angetreten
  • im Sozialausschussprotokoll vom 3.5.2018 ist nachzulesen, dass von den Fraktionen Vorschläge für Richtlinie/Vergabekriterien erbeten wurden, was bisher nicht passiert ist

Gegen diese Sportförderung

  • private Sportförderung bereits zum zweiten Mal als „Ausnahme“ bzw. „letztmalig“ definiert
  • es gibt immer noch kein klares Regelwerk für die Behandlung von Anträgen auf private Sportförderung
  • Sportförderung von Einzelpersonen werden insgesamt abgelehnt (im Vergleich zu Pro-Kopf-Förderung von Mitgliedern in Sportvereinen unverhältnismäßig hoch)
  • der Antrag (von Ende Mai, aufgrund der Sommerpause im August vorgelegt) erweckte bei einigen Gemeindevertreterinnen den Eindruck, als ob die Weltmeisterschaft erst noch stattfinden würde

Am Ende erhielt die Beschlussvorlage neun Ja-Stimmen (SPD/PIRATEN, LINKE, Herr K. (CDU/Freie Demokraten), sechs Nein-Stimmen (GRÜNE/B90, GBL, AfD) und fünf Enthaltungen (CDU/Freie Demokraten, Bürgermeister).

Bis zum Jahresende sind die Fraktionen aufgefordert, Vorschläge für Kriterien / eine Richtlinie zum Umgang mit Anträgen auf Sportförderung für Privatpersonen zur Beratung im Sozialausschuss zuzuarbeiten.

Vertrag für Kiezbus mit Preisgleitklausel beschlossen

Damit die Kosten für den „Kiezbus“ auch für die Folgejahre planbar sind, beschlossen die Gemeindevertreterinnen nicht nur den Vertrag über die zusätzlichen Verkehrsleistungen mit der Oberhavel Holding, sondern nach einem Änderungsantrag von Herrn R. (CDU/Freie Demokraten) auch eine Preisgleitklausel. Mathematikprofessor Herr G. (LINKE) hatte indes noch einmal fix die Zahlen im Vertrag nachgerechnet und auf rechnerische Unstimmigkeiten hingewiesen, die noch korrigiert werden sollten.

Zudem will sich der alte und neue Bürgermeister der Nachbargemeinde im Oktober äußern, inwieweit sich das Mühlenbecker Land an den Kosten für den „Kiezbus“ beteiligen kann/möchte. Denn jener fährt auf Initiative der SPD-Fraktion und ihres damaligen Vorsitzenden Herrn K. eben nicht nur durchs Glienicker Kiez, sondern weiter bis nach Schildow. Diese interkommunale Verbindung ist wiederum Grundvoraussetzung dafür, dass die Buslinie im Nahverkehrsplan des Landkreises Oberhavel aufgenommen und von diesem finanziert werden kann. Bis dahin kommt die Gemeinde für den Probebetrieb alleine auf, der in diesem Jahr mit knapp 350.000 Euro zu Buche schlägt. Da der Vertrag in der gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen wurde, kann die Verwaltung nun die seit Mai fälligen/ausstehenden Zahlungen vornehmen.

Zur Optimierung der Fahrzeiten soll der TIG noch einmal separat beraten. Hierzu liegt auf Nachfrage von Frau B.-K. (GRÜNE/B90) bereits ein erstes Antwortschreiben des Landkreises zur Abstimmung der Ankunftszeiten der Buslinie 806 mit den Abfahrtzeiten der S-Bahnen in Hermsdorf, Mühlenbeck und Zühlsdorf vor. Herr K. (SPD/PIRATEN) bat um Ergänzung der von Vertretern der Holding erstmals genannten Zahl von 10 Personen pro Fahrt für Übernahmeaussichten einer Buslinie in den Nahverkehrsplan im Protokoll des TIG.

Anträge der Fraktion CDU/Freie Demokraten zum Klimaschutz

Mit gleich drei Anträgen möchte die Fraktion CDU/Freie Demokraten das Thema Klimaschutz/Umwelt vorantreiben. Der Antrag über die Festsetzung von Dachbegrünungen bei Flachdächern in Aufstellungsbeschlüssen von Bebauungsplänen wurde auf unseren Geschäftsordnungsantrag hin einstimmig in den zuständigen Planungsausschuss zur inhaltlichen Beratung verwiesen.

Im Infrastrukturausschuss (TIG) wiederum landete die Vorlage zur Erstellung eines Baumlückenkatasters für Straßenbäume – inklusive des dazugehörigen Änderungsantrags der GRÜNEN sowie schriftlicher Anmerkungen der GBL. Auch die AG Straßenbaumkonzept könnte sich nach Diskussion im Fachausschuss mit dem Thema befassen.

Uneinigkeit herrschte bei der Frage der Zuständigkeit für den Antrag auf „Überprüfung der Voraussetzungen für die Ausstattung mit einem Gründach der im Gemeindegebiet befindlichen Bushaltestellen“. Letztendlich wurde dieser Prüfauftrag einstimmig beschlossen mit der Ergänzung, dass das Prüfergebnis von der Verwaltung zu Jahresbeginn sowohl im TIG als auch im Umweltausschuss vorgelegt wird.

2 Gedanken zu „Aus der GVT vom 2.9.2019

  • 5. September 2019 um 9:12 Uhr
    Permalink

    Sehr geehrter Herr Giessmann
    Hätte die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht für dieses Grundstück wahrgenommen, wäre der Weg heute noch offen und die Bäume würden auch noch stehen. Hier hat der Bürgermeister damals, ohne Rücksprache mit irgendeinem Fachausschuss, auf das Vorkaufsrecht verzichtet.

    Antworten
  • 3. September 2019 um 19:49 Uhr
    Permalink

    Der durch Bebaungsplan festgesetzte Weg in die Bieselheide würde nicht durch die Anwohner, sondern durch die neuen Eigentümer gesperrt. Solange das Grundstück noch der Bundesrepublik gehörte, war der Weg offen.

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