Aus der GVT vom 26.11.2019

In der Gemeindevertretertagung (GVT) am 26. November fehlten drei Gemeindevertreterinnen entschuldigt. Knapp zwei Dutzend Gäste verfolgten von den Zuschauerreihen einen Großteil der Sitzung in der Mensa. Auf der Tagesordnung standen 21 Beschlussvorlagen, von denen allerdings drei zu Sitzungsbeginn von der Verwaltung zurückgezogen wurden.

TOP 2: Feststellung der Tagesordnung

Zu den zurückgezogenen Beschlussvorlagen gehörte die Mittelfreigabe für den zweiten Sessel im Rathauspark (TOP 12.1), hier wollte die Verwaltung noch einmal das Gespräch mit der Künstlerin suchen. Des Weiteren wurden zwei Beschlussvorlagen für Vergabeleistungen im nicht-öffentlichen Teil zurückgezogen (TOP 12.5 inkl. 12.5.1 sowie TOP 12.6).

TOP 3: Einwohneranfragen

Fünf Einwohnerinnen nutzten diesmal die Gelegenheit für Anfragen bzw. Äußerungen zum Sitzungsbeginn. Thematisiert wurden die (fehlende) Veröffentlichung einiger Sitzungsprotokolle, die Umsetzung des diesjährigen Bürgerhaushalts, der zweite Mosaik-Kunstsessel im Rathauspark, die Wahlprogramme der SPD auf Landes- und Landkreisebene bzw. der Koalitionsvertrag der Landesregierung zum Thema Bildung, die Verschattung einer Straßenlaterne in der Elsässer Straße und das wiederholte Verschwinden des Tempo-50-Schildes in der Hauptstraße auf Höhe des Friedhofs.

Der GVT-Vorsitzende wies darauf hin, dass laut GVT-Geschäftsordnung nur kurze mündliche Fragen zu Beratungsgegenständen der jeweiligen Sitzung oder sonstigen Gemeindeangelegenheiten gestellt bzw. konkrete Anregungen unterbreitet werden können. Dennoch nahm dieser Tagesordnungspunkt gut 40 Minuten in Anspruch.

TOP 5: Informationen der Verwaltung

Neben umfänglichen schriftlichen Informationen (die im Ratsinformationssystem der Gemeinde abgerufen werden können), informierte der Bürgermeister über das tagesaktuelle Auswertungsgespräch mit dem Gewerbeverein zum Herbstfest. Bezüglich der Finanzierung würden laut Verein 10.000 Euro Gemeindezuschuss ausreichen, um ein Fest in der diesjährigen Größenordnung zu realisieren. Bei den für 2020 in Aussicht gestellten 6.000 Euro würde das Fest allerdings kleiner ausfallen müssen. Der GVT-Vorsitzende, der am Gespräch ebenfalls teilgenommen hatte, ergänzte, dass der Zuschuss für das diesjährige Herbstfest sogar bei ca. 18.500 Euro gelegen habe, davon ein gewisser Anteil für die Verkehrssicherung. Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Herr K. (CDU/Freie Demokraten) bat um weitere Informationen im nächsten Hauptausschuss am 28.11. bezüglich der kleineren Variante. In seiner Funktion als Sozialausschussvorsitzender bat Herr K. (SPD/Piraten) darum, dass die mit einem Sperrvermerk versehenen Mittel für das Herbstfest 2020 nicht vom Sozialausschuss, sondern vom HFA bzw. von der GVT im nächsten Jahr freigegeben werden.

Ferner kündigte die Verwaltung geplante Baumfällungen auf dem Waldspielplatz in der ersten Dezemberwoche an. Die Nachfragen nach dem Grund, der Anzahl der betroffenen Bäume und dem Standort für Ersatzpflanzungen konnten leider nicht beantwortet werden. Frau B.-K. (Bündnis 90/Die Grünen) äußerte sich verwundert, da der gerade erst neu eröffnete Spielplatz vom TÜV abgenommen worden sei. Der Vorsitzende des Umweltausschusses Herr R. (CDU/Freie Demokraten) bat um weitere Informationen zum Sachverhalt im Umweltausschuss am 5.12.
Ich persönlich hoffe nicht, dass die geplante Baumfällungen etwas mit den Beschwerden der Anwohner zu tun haben. Diese hatten im letzten TIG sowohl angemerkt, dass die Verschattung im Sommer zur Attraktivität des Spielplatzes beitrage. Zum anderen würden die Bäume am Wall den Kinderlärm auf die Gegenseite zurückwerfen. Auf meine Nachfrage, warum die Bäume den Schall verstärken sollten anstatt ihn zu absorbieren, hatte ich im TIG leider keine Antwort erhalten.

TOP 9: Behandlung von Anfragen der Gemeindevertreter gem. § 5 Geschäftsordnung

Gleich vier Anfragen von Gemeindevertretern gemäß § 5 der Geschäftsordnung lagen der Verwaltung zur Beantwortung in der GVT vor. Die Mitglieder der AfD-Fraktion stellten Fragen zum Thema Asylbewerber und zur Stelle der Integrationsbeauftragten. Zwei Mitglieder der SPD/Piraten-Fraktion wiederum erfragten Zahlen zum neu gebauten Jugendclub und zur Grundschule Glienicke. Die Anfragen und zwei der Antworten können im Ratsinformationssystem abgerufen werden. Die noch ausstehenden Antworten werden zur nächsten Sitzung nachgereicht.

TOP 10: Neuwahl von Mitgliedern für den Seniorenbeirat (BV-2019-203)

Mit der neuen Legislaturperiode müssen auch die Mitglieder des Seniorenbeirats neu gewählt werden. Gleich neun Kandidatinnen gab es für die sieben zur Verfügung stehenden Plätze. In geheimer, verbundener Einzelwahl waren nur zwei Wahlgänge erforderlich, bis sieben Kandidatinnen mindestens 12 Stimmen auf sich vereinigen konnten. Neben den bisherigen Mitgliedern Frau B., Frau Gr., Frau G., Herrn B. und Herrn Z. kommen mit Frau L. und Herrn L. zwei neue Gesichter hinzu. Herzlichen Glückwunsch und auf gute Zusammenarbeit!

TOP 11.2: Beauftragter für die Städtepartnerschaft mit Plobannalec-Lesconil (BV-2019-241)

Für die Wahrnehmung der Pflege und Förderung der Städtepartnerschaft mit der französischen Partnergemeinde Plobannalec-Lesconil benannte die Gemeindevertretung einstimmig den Gemeindevertreter Herrn Dr. Str. (CDU/Freie Demokraten) zum Beauftragten. Das Votum erfolgte einstimmig. Auch hierzu herzlichen Glückwunsch und vielen Dank für die zusätzliche (ehrenamtliche) Arbeit!

TOP 12.13: Vertrag zur Fortführung des „Kiezbusses“ ab 2020 (BV-2019-261)

Da die Empfehlung für die neue Formulierung bezüglich der Preisgestaltung im Vertrag mit der Oberhavel Holding für die Fortführung des „Kiezbusses“ nach Frohnau ab 2020 im Infrastrukturausschuss einstimmig erfolgte, landete die Beschlussvorlage für die Vergabe zusätzlicher Verkehrsleistungen im einstimmigen Teil der GVT. Für die Fortführung des Testbetriebs votierten 16 Gemeindevertreterinnen. Die vier Mitglieder von GBL und AfD enthielten sich.

TOP 11.3: Verkaufsoffener Sonntag zum Weihnachtsfeuer (BV-2019-254)

Auch wenn das Weihnachtsfeuer vom Glienicker Gewerbeverein in diesem Jahr nicht am Dorfteich oder in der Galerie Sonnengarten, sondern am 15.12. im Garten der Evangelischen Kirchengemeinde stattfinden soll, votierten die Gemeindevertreterinnen mehrheitlich für einen verkaufsoffenen Sonntag an diesem Tag – bei drei Enthaltungen und einer Gegenstimme von DIE LINKE.

TOP 11.4: Installation eines Handlaufs an den Stufen zur Dreifeldhalle (BV-2019-245)

Dass ein Handlauf an den Treppenstufen neben dem Michael-Bittner-Parkplatz zur Dreifeldhalle als sinnvolle Maßnahme im Anbetracht von Barrierefreiheit und demografischem Wandel erscheint, zeigte das einstimmige Votum der GVT mit 19 Ja-Stimmen. Lediglich der Bürgermeister enthielt sich, die Erklärung folgte hinterher:

Die Verwaltung erläuterte, dass sie den Inhalt des Antrags aufgrund der Wertgrenzen für ein Geschäft der laufenden Verwaltung, den Beschluss mithin für „rechtswidrig“ halte. Die Nachfrage des GVT-Vorsitzenden, ob der Bürgermeister diesen Beschluss dann beanstanden möchte, wurde von diesem allerdings verneint. Herr K. (CDU/Freie Demokraten) fragte, ob mit der Formulierung als Prüfauftrag („Der Bürgermeister wird gebeten … zu prüfen…“ statt „Der Bürgermeister wird gebeten … zu veranlassen“) der Antrag/Beschluss zulässig gewesen wäre. Dies wurde von der Verwaltung bejaht.

Um zu vermeiden, dass unsere oder andere Fraktionen zukünftig weitere „rechtswidrige“ Anträge stellen / Beschlüsse fassen, erfolgte im Nachgang zur Sitzung eine Anfrage an die Kommunalaufsicht mit der Bitte um eine grundsätzliche Beurteilung solcher Anträge.

TOP 11.5: Weiterführende Untersuchungen zur Lärmaktionsplanung (BV-2019-251-1)

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung der 3. Stufe sollen weitere Verkehrszählungen in der Alten Schildower Straße, Karlstraße, Lessingstraße und Märkischer Allee erfolgen. Die Gemeindevertretung stimmte der Vorlage mit 19 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung aus den Reihen der GRÜNEN zu.

TOP 11.6: Aufnahme von „Blühstreifen“ in die Straßenreinigungssatzung (BV-2019-233-1)

Ein kurzfristig zur Sitzung geänderter Antrag der Fraktion CDU/Freie Demokraten enthielt nunmehr die vom TIG gewünschte Definition von „Blühstreifen“: „Bei Blühstreifen handelt es sich um extra angelegte Flächen (Blühflächen genannt), auf denen zahlreiche unterschiedliche Blühpflanzen wachsen, welche eine wichtige Nahrungsquelle für Bienen darstellen.“

Die Verwaltung wies im Rahmen der Diskussion auf zwei Aspekte hin: Zum einen führe der Beschluss nicht automatisch zu einer Satzungsänderung. Hierfür müsse die geänderte Straßenreinigungssatzung noch einmal separat bzw. in Form eine Änderungssatzung beschlossen werden. Zum anderen wäre das Anlegen von Blühstreifen im Straßenbegleitgrün nach geltendem Ortsrechts bereits schon jetzt legitim, da nicht als Ordnungswidrigkeit definiert – außer es handelt sich um die Bepflanzung von Entwässerungsmulden oder Gräben, welche zum ungehinderten Ablauf des Wassers von Wildwuchs freizuhalten sind (§ 5 Abs. 1 Nr. c).

Damit mag der Beschluss eher eine symbolische Wirkung haben, erfährt aber durchaus eine Konkretisierung bei möglichen Streitfragen. Die Vorlage erhielt 18 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen durch die AfD.

TOP 11.1: Dachbegrünung von Flachdächern (BV-2019-223)

Ein weiterer Grundsatzbeschluss, der keine unmittelbare Wirkung entfaltet, war auch der zweite Antrag der Fraktion CDU/Freie Demokraten: dass in neuen bzw. zu aktualisierenden Bebauungsplänen grundsätzlich festgesetzt wird, dass Flachdächer mit einer Neigung von weniger als 20 Grad zu begrünen sind. Da die GBL Redebedarf zu diesem Punkt angemeldet hatte, rutschte die Vorlage aus dem Teil mit den einstimmigen Empfehlungen automatisch in den Sitzungsteil mit den nicht-einstimmigen Empfehlungen. Frau A. (GBL) nahm insbesondere Bezug auf den Begriff „Gebäude“, da es gerade auch um kleinere Dächer wie die von Carports gehen soll. Auch ggfs. konkurrierende Dachgestaltungen wie Photovoltaikanlagen wurden angesprochen. Zudem verwies Herr H. (GBL) auf den Bestandsschutz. Die Vertreter der AfD befürchteten neue Hürden für die Bürger, andere Gemeindevertreter wiederum zumindest einen Anstieg beantragter Ausnahmegenehmigungen.
Letztlich erfolgt die konkrete Ausgestaltung aber sowieso im Rahmen der Diskussion jeweils neuer B-Pläne. Die Vorlage erhielt 16 Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen (AfD) und zwei Enthaltungen (SPD/Piraten).

TOP 12.2, 12.3 und 12.4: Vergaben für den Neubau dreier Gehwege

Für den Neubau von drei Gehweg(abschnitten) hatte die Verwaltung Angebote eingeholt. Die Gemeindevertretung beschloss die Vergabe der Bauleistungen an die jeweiligen Unternehmen für folgende drei Bereiche:

BV-2019-250: Gehweg in der Tschaikowskistraße zwischen Niederstraße und Karl-Marx-Straße (G 56): 19 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme (GBL)

BV-2019-252: Gehweg in der Schwedenstraße zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Fichtestraße (Projekt G 57): 20 Ja-Stimmen

BV-2019-253: Gehweg in der Niederstraße zwischen Luisenstraße und Tschaikowskistraße (G 55): 19 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme (GBL)

TOP 12.7: Gebührensatzung zur Schmutzwasserbeseitigungssatzung (BV-2019-247)

Infolge technischer Umstellungen (fernauslesbare Wasserzähler, Abrechnungssoftware bei der Wasser Nord) legte die Verwaltung eine überarbeitete Gebührensatzung zur Schmutzwasserbeseitigungssatzung vor. Im Rahmen der Überarbeitung wurde die Satzung zudem anwaltlich geprüft mit der Empfehlung, die Tagesgebühr auf eine Jahresgebühr umzustellen. Finanzielle Anpassungen erfolgten nicht. Die Umstellung soll mit der Jahresverbrauchsabrechnung 2020 im Januar 2021 abgeschlossen sein. Die Vorlage erhielt 18 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme (AfD) und eine Enthaltung (GRÜNE).

TOP 12.8: Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 30 (BV-2019-249)

Um das geplante Bauvorhaben (Wohnungen und Gewerbe) an der Ecke Hauptstraße / B96 zu ermöglichen, hatte die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 2.9.2019 einen neuen B-Plan Nr. 30 „Hauptstraße 1-6 und Oranienburger Chaussee 7-8“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Damit der Bauherr die Kosten für die Erstellung des B-Plans übernimmt, soll ein städtebaulicher Vertrags mit ihm abgeschlossen werden.

Ein zweiter städtebaulicher Vertrag soll zudem absichern, dass die Gemeindevertretung ein Mitwirkungsrecht an der Gestaltung der Gebäudefassade und der Betonung der Ortseingangssituation erhält. Dieser Vertrag soll noch abgeschlossen werden, bevor die GVT die öffentliche Auslegung des B-Plans Nr. 30 beschließt. Das sah ein Ergänzungsantrag der GBL vor, der 19 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung erhielt. Die eigentliche Beschlussvorlage wurde ebenfalls mit 19 Ja-Stimmen (bei einer Nein-Stimme) angenommen.

TOP 12.9: Beitritt der Gemeinde Glienicke zur Initiative „Silent Rider“ (BV-2019-216)

Wie auch im Infrastrukturausschuss erhielt der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Initiative „Silent Rider – Die Kampagne gegen Motorradlärm“ keine Mehrheit. Bei drei Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen wurde der Antrag abgelehnt.

TOP 12.10: Anliegerumfrage in der Leipziger Straße (BV-2019-244-1)

Mit den im TIG besprochenen Änderungen hatte unsere Fraktion den Antrag für eine Anliegerumfrage bzw. Anliegerversammlung für die GVT noch einmal umfassend überarbeitet. Statt einer Umfrage soll es nun eine Anliegerversammlung geben, zu der alle Haushalte in Glienicke West eine Einladung per Postwurfsendung erhalten. Der Entwurf für diese Einladung soll voraussichtlich in der Januar-Sitzung des TIG besprochen werden – ebenso wie eine Vorauswahl möglicher Ausbauvarianten. Durch die Anliegerversammlung erhoffen sich die Gemeindevertreterinnen ein aussagekräftiges Meinungsbild der (direkt) Betroffenen für einen möglichen Ausbau der Leipziger Straße. Die geänderte Vorlage erhielt 19 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme (GRÜNE).

TOP 12.11: Stellungnahme zu Trassenvorschlägen für die Rampenanlage zum Bürgerpark, Projekt Z 09 (2016-202-BV-1-1-2)

Herr R. (CDU/Freie Demokraten) hatte nachgezählt: Es war die 19. Sitzung in drei Jahren, in der sich die Gemeindevertreterinnen mit dem Thema Rampe Bürgerpark befassten. Und es sollte nicht die letzte bleiben.

Bezüglich eines möglichen Trassenverlaufes östlich der Skateanlage hatte der TIG laut Beschlussvorlage um Prüfung der Variante „S“ gebeten (meine Erinnerung ist eine andere). Der Planungsausschuss hingegen hatte sich generell gegen eine am Hang verlaufende Trasse ausgesprochen.

Als Kompromissvorschlag und erneuten Anlauf für die allererste Überlegung, eine solche Rampe über das gemeindeeigene Grundstück in der Gartenstraße 11 zu führen, hatte unsere Fraktion einen Änderungsantrag zur GVT vorgelegt. Dieser sah vor, infolge geänderter Strukturen beim Pächter, der Oberhavel Holding, erneut das Gespräch zu suchen. Zum einen bezüglich der Einräumung eines Wegerechtes, zum anderen bezüglich des vorzeitigen Ankaufs des Wohngebäudes, das der Landkreis gebaut hat, und zu dessen Ankauf die Gemeinde nach Ablauf der Pacht im Jahr 2029 vertraglich verpflichtet ist.

Für einen solchen vorzeitigen Ankauf fanden sich mit Blick auf die aktuelle Haushaltslage der Gemeinde allerdings keine Mehrheiten. Die Fraktion CDU/Freie Demokraten stellte einen Änderungsantrag auf Streichung des entsprechenden Passus, der mit 14 Ja-Stimmen (4x Nein, 2x Enthaltung) angenommen wurde. Der Änderungsantrag der Fraktion SPD/Piraten mit dem Gesprächsauftrag für die Einräumung eines Wegerechts erhielt 17 Ja-Stimmen (bei drei Nein-Stimmen).

Damit wurde der Bürgermeister beauftragt, ein solches Gespräch mit der Oberhavel Holding zu führen. Über das Ergebnis soll in der Februar-GVT berichtet werden. Sollte das Gespräch erfolglos verlaufen, käme die, mittels eines Geschäftsordnungsantrags vertagte Beschlussvorlage (18:2:0), dann erneut auf den Tisch.

TOP 12.12: Grundstücksankauf zweier Flurstücke Am Sandkrug (BV-2019-260)

Da der Zeiger der Uhr bereits nach 22 Uhr anzeigte, erfolgten die nachfolgenden Abstimmungen im Schnelldurchlauf. So sollen zwei als Gartenland eingestufte Flurstücke Am Sandkrug, die sich derzeit im Besitz der Bundesrepublik befinden, angekauft werden. Diese könnten zum Beispiel als Flächen für vorzunehmende Ersatzpflanzungen dienen (Abstimmungsergebnis: 16x Ja, 3x Nein, 1x Enthaltung). Da es zu diesem Punkt durchaus diskussionswürdige Nachfragen gab, sollen Vorlagen, die aus zeitlichen Gründen einer zwingenden Beschlussfassung bedürfen, zukünftig im vorderen Teil der Tagesordnung platziert werden.

TOP 12.14: Genehmigung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen (BV-2019-258)

Für die Anmietung der Räumlichkeiten für den Nachbarschaftstreff in der Eichenallee beschloss die Gemeindevertretung mehrheitlich (18x Ja, 2x Nein) die Genehmigung außerplanmäßiger Aufwendungen in Höhe von ca. 14.300 Euro. Die Sitzung endete gegen 22:20 Uhr

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