Aus dem TIG vom 30.01.2020

Mit Beginn des neuen Jahres finden die Ausschusssitzungen nunmehr regelhaft in der neuen Feuerwache statt. Im Infrastrukturausschuss am 30. Januar 2020 behandelten die Ausschussmitglieder unter anderem die Sanierung der Hannoverschen Straße zwischen Elsässer Straße und Großbeerenstraße, die Maßnahmen des Lärmaktionsplanes 3. Stufe, die Varianten für ein neues Verfahren zur Straßenlaubentsorgung und die Vorbereitung der Anwohnerumfrage zum geplanten Straßenausbau in der Leipziger Straße. Vier Tagesordnungspunkte mussten aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung verschoben werden.

TOP 4 – Offene-Punkte-Liste

Ob die Schlaglöcher in der Tulpenstraße zwischen Märkischer Allee und Niederbarnimstraße ein Thema sind, das man in die Offene-Punkte-Liste aufnehmen oder ob dazu besser ein eigenständiger Antrag gestellt werden soll, hinterfragte ich ein Problem, das von einer älteren Anwohnerin an mich herangetragen worden war. Insbesondere im Dunkeln sei es hier schwierig, Autos auszuweichen, ohne über eines der tiefen Löcher zu stolpern. Der Bürgermeister erwiderte, dass für diese Infrastrukturprobleme das Portal Märker Online genutzt werden sollte. So seien erst kürzlich Schlaglöcher in der Brandenburger Straße Einmündung Elsässer Straße beseitigt worden. Ich habe einen entsprechenden Eintrag für die Tulpenstraße erstellt:

Auszug aus dem Portal „Märker Online“

Ferner wollte ich wissen, auf welcher Grundlage bzw. nach welchen Kriterien die Prioritätenliste Tiefbaumaßnahmen zustande gekommen sei. Denn im Vergleich zur geplanten Sanierung der Hannoverschen Straße (Projekt F25 unter TOP 9) gibt es in meinen Augen Stellen in Glienicke mit deutlich höherem Handlungsbedarf (zum Beispiel besagte Tulpenstraße).

Links die Hannoversche Straße, rechts die Tulpenstraße.

So geht die Liste auf eine Begehung des Ortes durch ein ehemaliges Ausschussmitglied und eine Verwaltungsmitarbeiterin vor circa zehn Jahren zurück. Eine objektiv nachvollziehbare Bewertungsmatrix inklusive daraus abgeleiteter Priorisierung gibt es nicht. Lediglich wurden als Kriterien formuliert, dass vor dem doppelseitigen Ausbau von Gehwegen in jeder Straße zumindest ein Gehweg vorhanden sein sollte, zuvorderst dann, wenn die Fahrbahn aus Kopfsteinpflaster besteht bzw. die Gehwege zu einer Bushaltestelle führen. Nach den Starkregenereignissen wurden wiederum einige Maßnahmen zur Regenentwässerung in der Liste eingeschoben bzw. vorgezogen, die mittlerweile als abgearbeitet gelten.

Um zumindest die Maßnahmen in der Prioritätenliste ab dem Haushaltsjahr 2021 für den Ausschuss nachvollziehbar zu machen, bat ich um entsprechende Vor-Ort-Begehungen vor Verabschiedung des nächsten Haushalts. Sinnvoll wäre auch die Überprüfung und ggfs. Erarbeitung weiterer Kriterien im Ausschuss, anhand derer sich die Priorisierung objektiv nachvollziehen lässt.

Fitnessgeräte aus dem Bürgerhaushalt

Über das Ergebnis der Besprechung zum Thema Fitnessgeräte aus dem Bürgerhaushalt informierte der Ausschussvorsitzende Herr W. (B90/Die Grünen) unter TOP 5. Neben den Einreicherinnen ähnlicher Vorschläge nahm an den Gesprächen auch jeweils eine Vertreterin der beiden Glienicker Breitensportvereine BSC Fortuna und SV Glienicke teil. Man einigte sich auf den Standort Verlängerung Erich-Vehse-Weg Höhe Waldfriedhof und einer Grundausstattung von drei bis vier Geräten. Platz für eine mögliche Erweiterung sei hier ebenfalls gegeben. Um über die konkreten Geräte zu sprechen, findet im März ein zweites Treffen statt.

TOP 6 – Informationen der Verwaltung

Für das Interkommunale Verkehrskonzept ist als nächster Schritt die Erarbeitung einer Datengrundlage geplant, die unter anderem eine Haushaltsbefragung in den S-Bahn-Gemeinden vorsieht. Des Weiteren soll in jeder der vier Kommunen ein Beratergremium geschaffen werden, das das Verfahren begleitet.

Für die Buslinie 806 nach Frohnau liegen der Verwaltung die Fahrgastzahlen ab April 2019 nun komplett vor, inklusive einem Vorschlag der Holding für eine Fahrplananpassung. Diese will die Verwaltung an die Ausschussmitglieder schicken, nachdem sie sie geprüft hat.

Bezüglich der geplanten Ampelanlage im Bereich Schönfließer Straße / Eichenallee / Beethovenstraße seit krankheitsbedingt mit deutlichen Verzögerungen bei der Bearbeitung zu rechnen.

Baumfällungen: In der Breitscheidstraße wurde ein Baum gefällt. Aus Verkehrssicherungsgründen müssen des Weiteren im Rathauspark (Richtung Niederstraße) fünf Bäume sowie die Linde vor dem Café in der Hauptstraße gefällt werden.

Laut Mitteilung des Landkreises habe die Gemeinde keine Befugnis für die Entsorgung von Elektroschrott. Wenn sie doch Sammlungen für Elektroschrott anbietet, müsse sie auch die Entsorgung komplett bezahlen. Dies teilte der Bürgermeister als Ergebnis einer Anfrage beim Landkreis mit, ob die Abfallwirtschaftsunion Oberhavel (AWU) die Entsorgung von zentral gesammeltem Elektroschrott übernehmen würde.

Ob die Verwaltung einen Auftrag vom Ausschuss wünsche, um beim Thema Verkehrsberuhigung im Waldseeviertel aktiv zu werden, wollte der Ausschussvorsitzende vom Bürgermeister wissen. Hintergrund ist eine Sitzung der Bezirksverordneten Reinickendorfs, in der die Sperrung des Waldseeviertels durch einen Modalfilter (z.B. Blumenkübel) beantragt und diskutiert wurde. Eine solche Sperrung für den Autoverkehr hätte zur Folge, dass der Durchgangsverkehr nicht mehr durch die (Alte) Schildower Straße käme, sondern über Hauptstraße und B96 fahren müsste. Der Bürgermeister sah hierfür keine akute Notwendigkeit, da der Berliner Bezirk nicht einfach eine Straße dichtmachen könne, ohne die Betroffenen offiziell zu beteiligen, zu denen auch die Gemeinde Glienicke zählt. Er prognostizierte ferner, dass ein solcher Beschluss (der noch gar nicht gefasst ist) auf Senatsebene wieder kassiert würde. Dennoch nahm er das offizielle Angebot des Ausschusses mit, dass auf Glienicker Seite Gesprächsbereitschaft für Alternativen bestehe, insbesondere auch in Hinblick auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den 806er-Frohnau-Bus (Stichwort Pausenzeiten am Zeltinger Platz).

TOP 8 – Information zur Taktverdichtung der Buslinie 806 (InfV-2020-091)

Eine gute Nachricht gab es zur Buslinie 806 zwischen Hermsdorf und Schildow. Bisher hat die Gemeinde die abendliche Taktverdichtung aus eigenen Geldern finanziert. Eine Auswertung der Fahrgastzahlen der letzten beiden Jahre ergab nun, dass die Fahrt ab 20:20 Uhr in Richtung Schildow den Vorgaben des Nahverkehrsplanes vom Landkreis entspricht. Zusätzlich konnte die Oberhavel Holding durch die Taktverdichtung der Buslinie nach Frohnau die Fahrten optimieren. Dadurch reduziert sich der Zuschuss der Gemeinde für die Abendverstärkung von 42.800 auf 12.576 Euro pro Jahr.

TOP 9 – Beschluss zur Verbesserung der Hannoverschen Straße zwischen Elsässer Straße und Großbeerenstraße, Projekt F 25 (BV-2019-240)

Die bestehende 4,50 Meter breite Asphaltfahrbahn in der Hannoverschen Straße soll wegen zunehmender Rissbildung und um Begegnungsverkehr LKW/PKW zu gewährleisten, saniert werden. Geplant ist, auf die Bestandsschicht weitere vier Zentimeter Asphalt aufzubringen, das dadurch entstehende Gefälle zu den unbefestigten Seitenstreifen über Bankette auszugleichen und die vorhandenen fünf befestigten Grundstückszufahrten anzupassen. Des Weiteren sollen die Anschlüsse an die Elsässer Straße und die Großbeerenstraße grundhaft erneuert werden. Die Maßnahme ist Teil der Prioritätenliste (F 25).

Impressionen vom Zustand der Hannoverschen Straße in Glienicke Ost.

Laut dem Bürgermeister gilt die Anliegerstraße als erschlossen, allerdings wurde sie wie viele andere Straßen in den 1990er Jahren nur provisorisch hergestellt. Die Alternative zur jetzt geplanten Sanierung wäre nach Verschleiß der Straße ein grundhafter Ausbau. Der ist zwar teurer, durch die längere Nutzungsdauer aber oftmals wirtschaftlicher.

Da ich wie bereits oben erläutert der Meinung bin, dass wir in Glienicke Infrastrukturen mit deutlich größerem Handlungsbedarf haben, habe ich gegen die Beschlussvorlage gestimmt. Angesicht der vermeintlich knappen Kassen, mit der die Glienicker Verwaltung jedes Jahr in den Haushaltsberatungen für die Erhöhung von Gebühren und die Streichung freiwilliger Leistungen argumentiert, sollten wir zukünftig wirkliche, objektiv nachvollziehbare Prioritäten bei unserer Infrastruktur setzen. Denn es sind gerade diese (Bau-)Projekte, die sowohl im Finanz- als durch die Abschreibungen auch im Ergebnishaushalt große Löcher im kommunalen Haushalt hinterlassen. Die Abschaffung der Beitragspflicht für die Anliegerinnen beim Straßenausbau ist zudem ein weiterer Grund, die „Prioritätenliste Infrastruktur“ einer kritischen Neubewertung zu unterziehen.

Die Sanierung der Hannoverschen Straße wurde von den Ausschussmitgliedern am Ende mit 6 Ja-Stimmen und (m)einer Nein-Stimme empfohlen.

TOP 10 – Beschluss über die Abschnittsbildung in der Hannoverschen Straße und Großbeerenstraße zwischen Elsässer Straße und Brandenburger Straße für die Verbesserung der Fahrbahn (Projekt F 25) (BV-2020-275)

Die Beschlussvorlage über die Abschnittsbildung bei der geplanten Sanierung der Hannoverschen Straße wurde mit fünf Ja-Stimmen, bei (m)einer Nein-Stimme und einer Enthaltung durch den AfD-Vertreter zur Beschlussfassung in der GVT empfohlen.

TOP 11 – Stellungnahme der Fraktionen zu den Varianten der Straßenlaubentsorgung in der Gemeinde Glienicke/Nordbahn (StlV-2020-0061)

Einig waren sich die meisten Ausschussmitglieder darin, dass beim zukünftigen Verfahren zur Entsorgung von Straßenlaub weiterhin die Bürgerinnen fegen, die Entsorgung aber durch die Gemeinde organisiert werden soll. Lediglich Herr E. (AfD) hielt es für „unsozial“, dass die Bürgerinnen überhaupt für diese Aufgabe herangezogen werden, handele es sich bei Straßenbäumen doch um eine kommunale und keine private Angelegenheit.

Von den 17 von der Verwaltung zusammengestellten Varianten empfahlen die Fraktionen folgende vier für die weitere Prüfung: BG9 (faltbare Gitterboxen; im Zeitraum vom 1.10. bis 30.11.) (alternativ schlug der Bürgermeister die Variante BG8 mit Bigbags vor), BG2 (Laubsauger), BG6 (abbaubare Laubsäcke; in Kooperation mit AWU oder externem Dienstleister) und G1 (gebührenfinanzierte Aufnahme, Abfuhr und Entsorgung durch Fremdanbieter, insbesondere zur Entlastung älterer Menschen). Im März soll das Thema wieder auf der Tagesordnung stehen.

TOP 12 – Beschluss über den Lärmaktionsplan 3. Stufe für die Gemeinde Glienicke /Nordbahn (BV-2019-270)

So richtig wollte niemand (mehr) über die im Lärmaktionsplan vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmreduzierung insbesondere in den Haupterschließungsstraßen diskutieren. Denn als eine der wirksamsten Maßnahmen wird die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h in der Karl-Liebknecht-Straße, Hauptstraße, Schönfließer Straße und Hattwichstraße benannt. Die große Befürchtung ist allerdings, dass der Verkehr dann stärker durch die Nebenstraßen läuft und die Anwohnerinnen dort belastet. Als Zielkonflikt stehen sich also die Gewährleistung zentraler Verkehrsachsen und der Lärmschutz in den betroffenen Straßen gegenüber. Zudem hätte ein generelles Tempo-30-Limit Auswirkungen auf die Busfahrpläne, die dann angepasst werden müssten. Eine fünf Minuten längere Fahrzeit zwischen B96 und Schildow hatte Herr H. (GBL) im Selbstversuch ermittelt.

Allerdings muss man auch festhalten, dass diese Lärmaktionspläne (bisher) vor allem symbolische Wirkung entfalten. Von den 14 vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem letzten Lärmaktionsplan (Stufe 2) im Jahr 2013 wurden seitdem gerade einmal zweieinhalb Maßnahmen umgesetzt und das auch nur, weil sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert haben (z.B. Tempo 30 vor Schulen und Seniorenpflegeeinrichtungen). Ein Problem hierbei sind nicht zuletzt die unterschiedlichen Grenzwerte, die von unterschiedlichen Behörden für die Definition von „Lärm“ herangezogen werden.

Dass die Lärmaktionspläne dadurch zu „zahnlosen Tigern“ werden, darf in meinen Augen allerdings kein Grund sein, sie nicht zu beschließen. Weil Lärm nachweislich gesundheitsschädliche Aspekte hat, weil die Gewährleistung der Verkehrsachsen über eine entsprechende Beschilderung gelöst werden kann und weil eine generelle Entschleunigung unserer Gesellschaft nur gut tut, habe ich – wie Herr G. (DIE LINKE) und Herr H. (GBL) letztlich für den Lärmaktionsplan gestimmt. Da allerdings vier Gegenstimmen von AfD, CDU und B90/Die Grünen kamen, erhielt die Beschlussvorlage keine Empfehlung des Ausschusses, steht allerdings am 25. Februar trotzdem auf der Tagesordnung der GVT.

Ein Änderungsantrag von B90/Die Grünen, den Maßnahmenkatalog verpflichtend zu beschließen, sobald die zuständige Verkehrsbehörde diese Maßnahmen positiv geprüft hat, wurde andiskutiert, aber dann nicht zur Abstimmung gestellt.

TOP 13 – Antrag der Fraktion SPD/Piraten – Anliegerumfrage zum möglichen Straßen-/Radwegeausbau in der Leipziger Straße (BV-2019-244-1-1)

Die Bezeichnung dieses Tagesordnungspunktes führt leider in die Irre, da diese Beschlussvorlage bereits im November von der GVT positiv beschlossen worden war. Korrekterweise hätte der TOP „Stellungnahme zu den Varianten eines möglichen Straßen-/Radwegeausbaus in der Leipziger Straße“ oder so ähnlich heißen müssen. Denn vor der beschlossenen Bürgerversammlung (statt einer Umfrage) sollte der Ausschuss eine Vorauswahl über die Varianten treffen, die offiziell zur Diskussion gestellt werden.

Dabei lieferte ein „Änderungsantrag“ (der formal keiner sein durfte, da unser Antrag ja bereits beschlossen ist 😉 von B90/Die Grünen eine gute inhaltliche Grundlage. Folgende vier Varianten wurden nach ergebnisorientierter Diskussion von den Gemeindevertreterinnen für das weitere Beteiligungsverfahren einstimmig empfohlen:

Variante 1: Gehweg (Radverkehr frei) auf der nördlichen Seite für Fahrradwege-Lückenschluss (Projekt G33 in der Prioritätenliste), Reparatur des bestehenden Großsteinkopfpflasters bei Tempo 30 und LKW-Durchfahrtsverbot über 3,5 Tonnen (mit Ausnahme Zulieferbereich zum Autohaus und Anliegerverkehr)

Variante 2: neue Pflasterung: Fahrbahnmitte mit Großkopfsteinpflaster, Fahrradstreifen rechts und links als Betonsteinpflaster (Vorbild Darß); (dadurch) Halte- und Parkverbot für Autos, Tempo 30, Fahrradstraße im Abschnitt zwischen Beethovenstraße und Schönfließer Straße für die gesamte Leipziger Straße

Variante 3: gegenläufige Einbahnstraßen in der Leipziger Straße sowie in der Nohlstraße (d.h. Leipziger Straße als Einbahnstraße Richtung B96, Nohlstraße als Einbahnstraße Richtung Schönfließer Straße) mit je einem Fahrradstreifen, Tempo 30, LKW-Durchfahrtsverbot über 3,5 Tonnen (mit Ausnahme Autohaus, Gärtnerei und Anliegerverkehr)

Variante 4: asphaltierte Fahrbahn mit vorgezeichneten Parkbuchten bei Tempo 30 und LKW-Durchfahrtsverbot über 3,5 Tonnen (mit Ausnahme Zulieferbereit zum Autohaus und Anliegerverkehr)

Für diese vier Varianten ermittelt die Verwaltung nun die ungefähren Kosten, so dass anschließend die Versammlung terminiert werden kann. Wie bereits in der GVT besprochen, soll diese Bürgerversammlung öffentlich sein, so dass sich auch betroffene Anwohnerinnen aus dem Sonnengarten zu Wort melden können. Per Postwurfsendung direkt eingeladen werden allerdings „nur“ die Bewohnerinnen aus Glienicke West.

TOP 14 – Beschluss der 2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Glienicke/Nordbahn vom 28.07.2010, zuletzt geändert am 28.11.2017 (Änderung wegen Blühstreifen) (BV-2020-0280)

Eine Verpflichtung, das Straßenbegleitgrün kurz zu halten, soll zukünftig dann nicht bestehen, wenn es sich bei dem Begleitgrün um einen Blühstreifen handelt. Dieser Antrag von CDU/Freie Demokraten wurde im November von der GVT positiv beschlossen. Erforderlich ist daher die Anpassung der Straßenreinigungssatzung.

Da diese Satzung auch angepasst werden muss, wenn eine Entscheidung zur Frage der zukünftigen Laubentsorgung gefallen ist, schlug Herr H. (GBL) vor, die Beschlussvorlage bis zu diesem Zeitpunkt zurückzustellen. Der Bürgermeister folgte dem Vorschlag, so dass die Vorlage vertagt und nicht zur Abstimmung gestellt wurde.

TOP 15 – Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Beschluss über Verringerung der Versiegelung an asphaltierten Anliegerstraßen in Wohngebieten (BV-2019-264)

Um die Versiegelung zu reduzieren und Kosten zu sparen, beantragte die Fraktion B90/Die Grünen, dass in Wohngebieten mit asphaltierten Anliegerstraßen zukünftig grundsätzlich keine Gehwege mehr errichtet werden sollen. Statt dessen sollen diese Bereiche als verkehrsberuhigte Zonen ausgewiesen werden. Nach einiger Diskussion der rechtlichen Voraussetzungen, Konsequenzen und baulichen Gestaltung von Spielstraßen, Parkmöglichkeiten und konkreten Beispielen zog Herr W. den Antrag für seine Fraktion zurück.

Folgende Tagesordnungspunkte mussten aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung des TIG am 4. März 2020 verschoben werden: Die offizielle Stellungnahme zur Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Waldspielplatz Breitscheidstraße, ein Antrag der AfD zur Umsetzung der beiden Picknickhütten auf besagtem Waldspielplatz, ein Antrag unserer Fraktion zum Carsharing sowie die überarbeitete Bürgerbeteiligungsrichtlinie bei Maßnahmen zum Straßenausbau.

2 Gedanken zu „Aus dem TIG vom 30.01.2020

  • 22. Februar 2020 um 11:46 Uhr
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    Danke liebe Susanne für Deine regelmäßigen Zusammenfassungen. Als SPD Fraktionsvorsitzende der Gemeinde Birkenwerder lese ich gerne mit, was bei Euch, in unserer Nachbarschaft, so passiert. In vielen Dingen sind sich unsere Orte da sehr ähnlich, bei manchen Entscheidungen seid Ihr schneller, bei Anderen hinkt Ihr hinterher.
    Tolles Angebot jedenfalls für Eure Mitglieder und die Bürger*innen in Glienicke. Bitte auf jeden Fall weiter machen. Auch, wenn es richtig viel Arbeit macht.
    Liebe Grüße
    Susanne

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    • 23. Februar 2020 um 14:38 Uhr
      Permalink

      Vielen Dank für das positive Feedback! Ich bleibe auf jeden Fall dran, auch wenn es manchmal doch länger dauert als gewollt. Ist auch für mich selbst immer wieder eine gute Erinnerungsstütze. 🙂 Besten Gruß nach Birkenwerder!

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