Aus der GVT vom 10.03.2020 (Fortsetzung vom 25.2.2020)

Da in der GVT am 25. Februar nicht alle Tagesordnungspunkte geschafft wurden, gab es zwei Wochen später eine Fortsetzung. Unter anderem beschlossen die Gemeindevertreterinnen eine Aktualisierung der Straßenreinigungssatzung, den Lärmaktionsplan der 3. Stufe, den Beitritt in den Verein „Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg“ (KNF), die Übernahme der Steganlagen „Eichwerder Moorwiesen“ und die beiden Anträge unserer Fraktion zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Märkischen Allee. Sechs Gemeindevertreterinnen fehlten entschuldigt.

TOP 12.3 – Beschluss der 2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung (BV-2020-0280)

Auf einen Antrag der Fraktion CDU/Freie Demokraten geht es zurück, dass das Anlegen von Blühstreifen an Straßenrändern zukünftig erlaubt sein wird. Den entsprechenden Beschluss fassten die Gemeindevertreterinnen bereits am 26.11.2019. Nun musste die Änderung noch in die dazugehörige Satzung übernommen werden. Damit hochgewachsene Blühstreifen nicht die Verkehrssicherheit (Sichtverhältnisse), insbesondere von Schulkindern gefährden, gab es von unserer Fraktion noch einen Änderungsantrag. Dieser wurde mit 13 Ja-Stimmen bei zwei Nein-Stimmen (AfD) und zwei Enthaltungen (Bündnis90/DIE GRÜNEN) mehrheitlich angenommen. Die eigentliche Beschlussvorlage erhielt 17 Ja-Stimmen.

TOP 12.4. – Beschluss zur Verbesserung der Hannoverschen Straße zwischen Elsässer Straße und Großbeerenstraße, Projekt F 25 (BV-2019-240)

Seit dem letzten Jahr müssen sich Brandenburger Grundstückseigentümer nicht mehr am Ausbau der öffentlichen Straßen vor ihrer Haustür finanziell beteiligen. Am 25. Februar hatte die Verwaltung berichtet, dass der Mehrbelastungsausgleich für die Gemeinde Glienicke/Nordbahn durch das Land Brandenburg bei ca. 58.000 Euro jährlichem Zuschuss für die entfallenen Straßenbaubeiträge liegt. Allein die Sanierung der Hannoverschen Straße sieht laut Beschlussvorlage allerdings eine Refinanzierung durch das Land in Höhe von 84.000 Euro vor. Das heißt, die jährliche Pauschale würde noch nicht einmal die anteilige Refinanzierung durch das Land für diese eine Baumaßnahme decken.

Nun bestünde die Möglichkeit des Fehlbetragausgleichs auf Antrag, allerdings definiert das Land strenge Kriterien für die Bewilligung der Fehlbeträge wie zum Beispiel „Erforderlichkeit“ oder bestehende Umlagepflichtigkeit. Nun gehört die Hannoversche Straße zu jenen Straßen, die damals bewusst ohne finanzielle Anliegerbeteiligung hergestellt wurden. Es könnte also passieren, dass den Kommunen genau dieses Prozedere nun auf die Füße fällt; denn wenn die Anlieger damals nicht beteiligt wurden, warum sollte das Land nun davon ausgehen, dass es den vermeintlichen Fehlbetrag für die Anlieger finanziert?

Anlage zur Beschlussvorlage (Kostenschätzung Sanierung Hannoversche Straße).
Quelle: www.glienicke.eu (Ratsinformationssystem)

Auch so besteht zu befürchten, dass das Land die Kriterien sehr eng definieren wird, um sich der finanziellen Verantwortung zu entziehen. Dies hätte zur Folge, dass die Kommunen durch die landesgesetzliche Abschaffung der Anliegerbeteiligung beim Straßenausbau eben doch auf einem Großteil der Kosten alleine sitzenbleiben – mit entsprechender Einschränkung des eigenen finanziellen Spielraums. Und/oder deutlich weniger Sanierungsmaßnahmen pro Jahr durchführen können. Auf der anderen Seite heißt es im Gesetz, dass die Kommunen durch die Abschaffung der Anliegerbeteiligung nicht schlechter gestellt werden dürfen als zuvor.

Unsere Kämmerin Frau K. wies zurecht darauf hin, dass sich die Diskussion um die Kriterien und Voraussetzungen für die Fehlbetragsfinanzierung durch das Land noch in der Entwurfsfassung und Diskussion befänden. Ferner geht die Verwaltung davon aus, dass sich das Land am Ende in der Höhe der kalkulierten Kosten an dem Bauprojekt beteiligen wird.

Doch auch andere Fraktionen sehen die Maßnahme mittlerweile etwas kritischer. So stellte die GBL den Geschäftsordnungsantrag, die Beschlussvorlage zurück in den TIG zu verweisen. Der Antrag erhielt elf Ja-Stimmen bei sechs Nein-Stimmen durch AfD, LINKE, den TIG-Ausschussvorsitzenden und den Bürgermeister.

TOP 12.5 – Beschluss über die Abschnittsbildung in der Hannoverschen Straße und Großbeerenstraße zwischen Elsässer Straße und Brandenburger Straße für die Verbesserung der Fahrbahn (Projekt F 25) (BV-2020-275)

Aufgrund der inhaltlichen Zusammengehörigkeit der Beschlussvorlagen beantragte der Bürgermeister, auch die Abschnittsbildung der Hannoverschen Straße in den TIG zu verweisen. Der Antrag erhielt 14 Ja-Stimmen bei drei Nein-Stimmen.

TOP 12.6 – Beschluss über den Lärmaktionsplan 3. Stufe für die Gemeinde Glienicke/Nordbahn (BV-2019-270)

Zwei Änderungsanträge lagen zum Lärmaktionsplan (LAP) der 3. Stufe vor. Da die bisherigen Anläufe zur Verabschiedung des LAP insbesondere aufgrund der vorgeschlagenen Maßnahme ganztätiger Tempo-30-Zonen auf Glienickes Haupterschließungsstraßen (Hattwichstraße, Hauptstraße, Karl-Liebknecht-Straße und Schönfließer Straße) immer knapp gescheitert waren, beantragte unsere Fraktion als „Minimalkompromiss“, in den genannten Straßenabschnitten „Tempo 30“ vorerst nur nachts von 22 bis 6 Uhr einzurichten. Eine Zustimmung zu diesem Änderungsantrag schließe eine Zustimmung zur weitergehenden ursprünglichen Beschlussvorlage nicht aus, lautete unsere Argumentation. Dennoch fand unser Änderungsantrag bei vier Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen und vier Enthaltungen keine Mehrheit. Unter anderem argumentierte Herr H. (GBL), dass wir den weitergehenden LAP mit diesem Änderungsantrag selbst abschwächen würden und dies ein falsches Signal an die Verkehrsbehörde wäre.

Der zweite Änderungsantrag, von Bündnis90/DIE GRÜNEN, zielte darauf ab, den Lärmaktionsplan und die darin vorgeschlagenen Maßnahmen zu trennen. Denn der LAP mit seinen Vorschlägen sei für die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel nach eigener Aussage keine rechtsverbindliche Grundlage, die darin vorgeschlagenen Maßnahmen auch umzusetzen. Beantragt hingegen die Verwaltung auf Beschluss der Gemeindevertretung die Umsetzung der Maßnahmen separat, würden sich dadurch die Erfolgsaussichten ggfs. erhöhen.

Wie kontrovers das Thema „Verkehrsberuhigung“ (und darum ging es in der gesamten Diskussion letztlich immer mehr als um das Thema „Lärm“) auch innerhalb unserer Fraktion gesehen wird, zeigte sich deutlich im Abstimmungsergebnis.

So erhielt Teil 1 des GRÜNEN-Änderungsantrags, den Maßnahmenkatalog des LAP über die Verwaltung beantragen zu lassen, 13 Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen. Von unserer Fraktion stimmten drei Personen dafür (Alex, Uwe und ich) und zwei dagegen (Lukas und Frank). Weitere Nein-Stimmen kamen von der AfD, die den „Lärmaktionsplan“ für zu kurz gegriffen hielt, da das Thema Lärm umfassender zu betrachten sei als nur im Verkehrslärm (z.B. beim Thema Feuerwerk).

Teil 2 des GRÜNEN-Antrags, den Lärmaktionsplan selbst zu verabschieden, erhielt zehn Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen (AfD, Bündnis90/Die Grünen, SPD/PIRATEN) und zwei Enthaltungen (Bürgermeister, SPD/PIRATEN).

Die finale Abstimmung über die Beschlussvorlage mit den beschlossenen Änderungen ergab zehn Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen (AfD, SPD/PIRATEN) und drei Enthaltungen (Bürgermeister, SPD/PIRATEN, Bündnis90/DIE GRÜNEN).

Wir werden nun abwarten, ob/wie die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises die von der Verwaltung zu beantragenden Maßnahmen zur Lärmminderung/Verkehrsberuhigung umsetzen wird (oder nicht).

TOP 12.7 – Beschluss über den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von zwei Vergabeverfahren für die Leistungen zur „Instandhaltung von Schmutzwasserpumpwerken“ und zur „Reinigung und Instandhaltung von Schmutzwasseranlagen“ (BV-2020-0281)

Mit einer Enthaltung (Herr U.K. (SPD/PIRATEN) wurde die Beschlussvorlage einstimmig angenommen.

TOP 12.8 – Beschluss zum Beitritt in den Verein „Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V.“ (BV-2020-0283)

Auf meine Nachfrage erläuterte die Verwaltung, dass aus dem Landkreis Oberhavel Oranienburg, Hennigsdorf, Mühlenbecker Land und Leegebruch beim Kommunalen Nachbarschaftsforum mitarbeiten. Als Verein könne das länderübergreifende Netzwerk zukünftig als rechtsfähige Person unter anderem Fördermittel beantragen und eigene Vorhaben durchführen. Da die Jahresmitgliedschaft mit 1.200 Euro überschaubar ist und bei einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit eine Austrittsmöglichkeit bestünde, stimmten 16 Gemeindevertreterinnen, bei einer Enthaltung (Herr U.K. (SPD/PIRATEN), dem Vereinsbeitritt zu.

TOP 12.9 – Beschluss der Vereinbarung zur Übernahme der Steganlagen „Eichwerder Moorwiesen“ einschließlich einer Dienstbarkeit für Geh-, Leitungs- und Fahrrechte (BV-2020-0284)

Bereits im letzten Jahr hatte die Gemeindevertretung beschlossen, die Steganlagen im Gebiet „Eichwerder Moorwiesen“ vom Naturschutzfond Brandenburg zu übernehmen, der diese Anlage 2014/2015 in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Glienicke zur Aufwertung des Naherholungsgebiets gebaut hatte. Hierfür entstehen der Gemeinde jährliche Unterhaltungskosten in Höhe von 8.000 Euro. Ein Geschäftsordnungsantrag der AfD zur Zurückverweisung in den Fachausschuss, um die Kosten neu zu verhandeln, wurde mit zwei Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen abgelehnt. Die eigentliche Beschlussvorlage erhielt dann 15 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen (AfD).

TOP 12.12 – Antrag der Fraktion SPD/Piraten: Parkplatz-Markierungen in der Märkischen Allee (BV-2020-0289)

Entgegen meiner Erwartung wurde unser Antrag, feste Parkplatzmarkierungen in der Märkischen Allee (vergleichbar jenen in der Lindenstraße) aufzubringen, um den Verkehrsfluss zu verbessern, nicht zunächst in den Fachausschuss zur Diskussion verwiesen, sondern gleich inhaltlich beraten.

Erneut störte sich die Verwaltung an der Formulierung „der Bürgermeister wird beauftragt … zu veranlassen“. Statt dessen solle es heißen, „der Bürgermeister wird gebeten … zu beantragen“. Inhaltlich führte die Verwaltung den dadurch entstehenden Schilderwald als Gegenargument ins Feld sowie die erforderlichen Kontrollen durch das Ordnungsamt. Auch weil die Anwohnerinnen der Märkischen Allee, anders als jene in der Lindenstraße, hier keine Tiefgaragen nutzen könnten, sondern ein Ausweichen parkender Autos in die Nebenstraßen zu befürchten sei, empfahl der Bürgermeister, den Antrag nicht anzunehmen. Die Markierungen in der durchgängigen Lindenstraße mit Tempo 30 seien ferner wegen des Durchkommens der benachbarten Freiwilligen Feuerwehr aufgezeichnet worden.

Daraufhin stellte die Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN den Änderungsantrag, die Parkplatzmarkierungen in der Märkischen Allee zusammen mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 zu beantragen. Mit vier Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen wurde der Änderungsantrag abgelehnt. Der eigentliche Antrag wurde anschließend mit zehn Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen angenommen.

TOP 12.13 – Antrag der Fraktion SPD/Piraten: Parkverbot in der Märkischen Allee zwischen Ahornallee und der Einfahrt Galerie Sonnengarten (BV-2020-0290)

Ebenfalls auf die Verkehrsverbesserung in der Märkischen Allee zielte unser zweiter Antrag: Nämlich im Abschnitt zwischen Ahornallee und der Einfahrt zur Galerie Sonnengarten auf der westlichen Seite ein Parkverbot zu veranlassen. Immer wieder stehen hier Fahrzeuge dicht im Kreuzungsbereich, so dass ein Abbiegen aus der Ahornallee nur schwer möglich ist. Diesen Antrag befürwortete wiederum sogar der Bürgermeister. Mit 15 Ja-Stimmen, bei einer Nein-Stimmen und einer Enthaltung erhielt der Antrag ein positives Votum.

TOP 15 – Sonstiges

Inwieweit Veranstaltungen in der Gemeinde hinsichtlich des neuartigen Corona-Virus‘ abgesagt werden sollten, diskutierten die Gemeindevertreterinnen unter dem TOP Sonstiges. Man einigte sich darauf, sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und den Vorgaben des Landkreises als Katastrophenschutzbehörde zu orientieren. Um 20:59 Uhr wurde die Sitzung beendet.

UPDATE:

Nachdem am 11.3. die Reinickendorfer Bezirksverordnetenversammlung direkt vor Ort abgesagt wurde (hier waren zahlreiche Glienicker anwesend, die sich gegen die Sperrung des Waldseeviertels stark machen wollten), folgte am 12.3. die offizielle Information der Glienicker Gemeindeverwaltung, dass bis Ende Mai alle gemeindeeigenen Veranstaltungen abgesagt sind, darunter der Jahresempfang und die Gedenkveranstaltung zum 75. Jahrestag des Kriegsendes. In den darauffolgenden Tagen wurden die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus‘ bundesweit verschärft: Kitas, Schulen, Sportstätten und viele Einzelhandelsgeschäfte bleiben geschlossen, die Sprechzeiten in Rathäusern werden ausgesetzt und auch die politischen Gremien tagen vorerst nicht.

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