Aus der GVT vom 17.12.2019

Die letzte Gemeindevertretersitzung in diesem Jahr verlief weitestgehend unspektakulär. Trotz einer umfangreichen Tagesordnung konnte die Sitzung kurz nach 21 Uhr für den anschließenden Jahresausklang beendet werden. Den größten Diskussionspunkt lieferte die Beschlussvorlage für den Verzicht auf die Erhöhung der Friedhofsgebühren. Zwei Mitglieder der GVT fehlten entschuldigt.

Da einige Beschlussvorlagen in den Fachausschüssen erst nach Versand der Einladung zur GVT eine Empfehlung erhielten und zu anderen, zunächst einstimmigen Beschlussvorlagen, Gesprächsbedarf angemeldet wurde, gab es erneut diverse Verschiebungen in der Tagesordnung.

Anfragen ausführlich beantwortet

Drei schriftliche, teils sehr ausführliche Anfragen aus den Reihen der Gemeindevertretung zum geplanten Erweiterungsbau für die Grundschule (Haus 6), der dazugehörigen Machbarkeitsstudie sowie zur Stelle der Integrationsbeauftragten hatte die Gemeindeverwaltung ausführlich schriftlich beantwortet. Diese können im Ratsinformationssystem in den Anlagen zur heutigen Sitzung abgerufen werden.

Prüfergebnis der Kommunalaufsicht

Zur Anfrage des GVT-Vorsitzenden bei der Kommunalaufsicht hinsichtlich des Beschlusses „Handlauf“ (BV-2019-245) hatte diese am 11. Dezember folgendermaßen Stellung genommen: Die Installation eines Handlaufs dürfte „nach hiesiger Auffassung […] nicht den Regelfall eines Geschäfts der laufenden Verwaltung darstellen“. Denn dieses sei gekennzeichnet durch „eine gewisse Häufigkeit der Wiederkehr im Verwaltungsalltag“, welches „nach feststehenden Verwaltungsgrundsätzen entschieden werden“ könne. Sofern der Bürgermeister gegenteiliger Auffassung sei, hätte er den Beschluss beanstanden müssen, was nicht erfolgte. Damit können wir also weiterhin Anträge einreichen, die zwar finanziell kleinteilig sein mögen, aber (derzeit) nicht zu den Routineaufgaben der Verwaltung gehören.

TOP 3: Einwohneranfragen

Zum TOP 11.12 war der Antragsteller erschienen. Im Bauausschuss war sein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans Nr. 10 „An der Bieselheide“ (BV-2019-266) für den Anbau an eine Bestandsremise zu Wohnzwecken negativ beschieden worden. Der Einwohner kündigte eine Änderung seiner Bauvoranfrage beim Landkreis an und damit einhergehend den Rückzug des ursprünglichen Befreiungsantrags. Damit wurde TOP 11.12 gegenstandslos.

Ein weiterer Einwohner bat darum, die Errichtung von anonymen Grabstellen für Särge, und nicht nur für Urnen, auf dem Glienicker Waldfriedhof zu prüfen. Die Prüfung soll im nächsten Jahr im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Friedhofssatzung erfolgen.

TOP 10.1 – Haushaltssatzung 2020

Während der Haushaltsberatungen war es „gelungen“, das ursprüngliche Defizit von 1,7 Millionen Euro im Ergebnishaushalt auf „nur noch“ 592.000 Euro zu reduzieren. Wie in den Vorjahren wandert erneut ein hoher Millionenbetrag an gebundenen Mitteln aus dem Vorjahr/den Vorjahren ins neue Haushaltsjahr. Bedeutet: Der planmäßige Kassenbestand lag zum 31.12.2018 bei ca. 1,5 Millionen Euro, der tatsächliche Kassenbestand allerdings bei 11,9 Millionen Euro. Grund sind (noch) nicht realisierte Maßnahmen wie Hoch- und Tiefbauprojekte oder der Erwerb von Grundstücken/Gebäuden, deren Beschluss Monate oder sogar Jahre zurückliegt (die sogenannte „Bugwelle“, für die es anscheinend keine Ressourcen zur Umsetzung in der Verwaltung gibt).

Auffällig sind die Abweichungen zwischen den geplanten Aufwendungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit für 2020 in Höhe von 26,77 Millionen Euro und dem vorläufigen Ergebnis aus 2018 in Höhe von 20,76 Millionen Euro. Die gestiegenen Personalkosten in Höhe von rund einer Million Euro erklären diesen Anstieg nur zum Teil. So weichen auch die Ansätze für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (+ 696.000 Euro*), Transferaufwendungen (+ 1,7 Mio. Euro**) und sonstige ordentliche Aufwendungen (+ 2,5 Mio. Euro***) deutlich vom Ergebnis 2018 ab (siehe Grafik: Vorbericht zum Haushalt 2020, S. 35).

* hier sind u.a. Wohnungswirtschaft und der „Kiezbus“ drin
** hier sind u.a. Kreisumlage und Zuschüsse an private Kitas abgebildet
*** im Haushalt 2019 sind hierzu u.a. 1,7 Mio. Euro für die „Auflösung von Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen des Finanzausgleiches“ ausgewiesen

Schaut man sich die Zahlen der Vorjahre an, so scheinen die Ansätze für 2020 nicht nur vor dem Hintergrund der Planungen der Vorjahre, sondern vor allem vor dem Hintergrund der tatsächlichen (vorläufigen) Ergebnisse der Vorjahre recht hoch gegriffen. Das verwundert insofern nicht, als dass Verwaltungsmitarbeiterinnen bei der Anmeldung von Haushaltsmitteln in der Regel lieber einen Puffer zuviel als zuwenig einplanen. In der Gesamtsumme macht es dann aber eben doch einen Unterschied, ob dieser Puffer bei 5 oder bei 20 Prozent liegt.

Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (in Euro):

JahrLaut Haushalts-planTatsächliches Ergebnis Kassenbestand zum 31.12.
(laut Plan)
Kassenbestand zum 31.12. (tatsächlich)
202026,77 Mio.
201927,16 Mio.
201822,56 Mio.20,76 Mio. (vorläufig)ca. 1,53 Mio.ca. 11,91 Mio.
201722,26 Mio.19,57 Mio. (vorläufig)ca. 5,11 Mio.ca. 15,49 Mio.
201620,70 Mio.22,20 Mio.ca. 8,58 Mio.ca. 15,27 Mio.
201520,33 Mio.18,82 Mio.ca. 4,00 Mio.ca. 10,84 Mio.
201418,57 Mio.18,09 Mio.ca. 2,98 Mio.ca. 8,30 Mio.
201317,61 Mio.16,86 Mio.ca. 4,81 Mio.ca. 6,91 Mio.
201216,44 Mio.ca. 6,16 Mio.

Zusammengefasst: Wir haben auf der einen Seite einen Planansatz, der rund sechs Millionen Euro höher liegt als die tatsächlichen Aufwendungen zwei Jahre zuvor. Auf der anderen Seite haben wir gebundene Mittel aus den Vorjahren im Umfang von circa acht Millionen Euro, die an noch zu erledigenden Aufgaben mit ins Jahr 2020 genommen werden.

Das ausgewiesene Defizit im Ergebnishaushalt 2020 scheint also zunächst einmal nur auf dem Papier zu existieren. Daher bleibt es weiterhin die Aufgabe der Verwaltung, sowohl finanziell (d.h. ohne Puffer) als auch von den Ressourcen her (welche Aufgaben schaffe ich mit dem vorhandenden Personal in einem Jahr überhaupt) realistisch zu planen. Die Aufgabe der Gemeindevertretung ist es wiederum, klare Arbeitsaufträge, Schwerpunkte und Prioritäten an die Verwaltung zu erteilen (siehe TOP 10.2).

In der GVT wurde die Haushaltssatzung für 2020 mit 19 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen der AfD-Fraktion einstimmig beschlossen.

TOP 10.2: Festsetzung von Eckpunkten ab dem Haushaltsjahr 2021 (BV-2019-239-1)

Um die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde sicherzustellen (siehe TOP 10.1), soll die Verwaltung bis Ende Januar Übersichten über die freiwilligen und die pflichten Aufgaben der Gemeinde und den jeweiligen Zuschussbedarf zusammenstellen. Dabei sind die vorläufigen prozentualen Ausschöpfungen der Haushaltspositionen für die Jahre 2018 und 2019 anzugeben.

Bis März 2020 sollen die Gemeindevertreter dann Eckpunkte für den Haushalt 2021 verbindlich festlegen. Zudem werden die Finanzplanwerte aus 2020 als verbindliche Budgetvorgaben für 2021 festgeschrieben. Auf Antrag unserer Fraktion wurde zudem ein Punkt 5 ergänzt, der die Verwaltung beauftragt, eine Liste sämtlicher Abschreibungen für die nächsten fünf Jahre vorzulegen (weil diese den Ergebnishaushalt belasten). Die Beschlussvorlage wurde mit 21 Ja-Stimmen angenommen.

Beschlussvorlagen mit einstimmigen Empfehlungen

Folgende Vorlagen mit einstimmigen Empfehlungen aus den Fachausschüssen wurden im weiteren Verlauf der GVT ohne weitere inhaltliche Diskussion beschlossen:

TOP 10.3: Aufhebungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 20.06.2012, zuletzt geändert durch Beschluss vom 08.12.2015 (BV-2019-207)
Abstimmungsergebnis: 21-0-0

TOP 10.4: Satzung über die Erhebung von Kostenersätze für Grundstückszufahrten und -zuwegungen (Kostenersatzsatzung für Grundstückszufahrten und -zuwegungen) (BV-2019-208)
Abstimmungsergebnis: 21-0-0

TOP 11.2: Beschluss über die Vergabe der Leistungen zur „Zustandserfassung und Dichtheitsprüfung der Schmutzwasserkanalisation“, Los 2 Gemeinde Glienicke/Nordbahn an die Firma Mayer Kanalmanagement GmbH in Rüdersdorf BV-2019-257)
Abstimmungsergebnis: 21-0-0

TOP 11.8: Beschluss der 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Glienicke/Nordbahn zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft oder einer Tagespflegestelle und zur Erhebung von Gebühren für das Essengeld (Kitagebührensatzung) vom 27.11.2018 und in Kraft getreten am 01.01.2019 (BV-2019-267)
Abstimmungsergebnis (Ja/Nein/Enthaltung): 20-0-1

TOP 11.9: Beschluss der 2. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Glienicke/Nordbahn über die Erstattung der Aufwendungen inklusive der Kosten für die Erziehungsleistung an die Tagespflegepersonen (Aufwandsentschädigungssatzung TPP) vom 27.11.2018 und in Kraft getreten am 01.01.2019 (BV-2019-268)
Abstimmungsergebnis: 21-0-0

TOP 11.13: Beschluss der Absichtserklärung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu Kindertagesstätten und Kindertagespflege im Landkreis Oberhavel (BV-2019-269)
Abstimmungsergebnis: 20-0-1

TOP 10.5: Beschluss über den Verzicht des Ausgleiches der eingetretenen Kostenunterdeckung des Nachkalkulationszeitraumes 2017 und 2018 der Friedhofsgebühren (BV-2019-255)

Bei der Nachkalkulation der Friedhofsgebühren für die Jahre 2017 und 2018 ist eine Kostenunterdeckung in Höhe von knapp 70.000 Euro aufgetreten. Bereits im Vorjahr akzeptierten die Gemeindevertreter eine Kostenunterdeckung in Höhe von ca. 27.300 Euro für diesen Zeitraum. Zur Frage stand nun, ob auf die Differenz in Höhe von 42.700 Euro ebenfalls verzichtet werden soll (d.h. die Summe wird aus Gemeindemitteln beglichen) oder ob das Defizit in die Kostenkalkulation des nächsten Zeitraums einfließt – mit der Folge deutlich höherer Gebühren für die jeweiligen Nutzer im neuen Zeitraum. Bei vier Enthaltungen von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen die Gemeindevertreter mit 17 Ja-Stimmen, die Kostenunterdeckung aus der Gemeindekasse zu finanzieren.

TOP 11.11: Beschluss über den Verzicht einer Gebührenerhöhung der aktuellen Gebühren und die Akzeptanz einer im Kalkulationszeitraum 2019 und 2020 voraussichtlich eintretenden Kostenunterdeckung der Friedhofsgebühren in Höhe von 52.736,25 Euro jährlich (BV-2019-256)

Anders sah es aus bei der voraussichtlich eintretenden jährlichen Kostenunterdeckung der Friedhofsgebühren für die Jahre 2019 und 2020 in Höhe von ca. 52.700 Euro. Da die Friedhofsgebühren für das Jahr 2019 nachträglich nicht erhöht werden können und eine Diskussion über die Friedhofssatzung erst im nächsten Jahr in Angriff genommen wird, würden mögliche Gebührenerhöhungen – ebenso wie der Ausgleich der Kostenunterdeckung der beiden Vorjahre – erst im Zeitraum 2021/2022 wirksam werden.

Dass sich die Friedhofsgebühren dadurch teilweise verdreifachen könnten, hielt die Mehrheit der Gemeindevertreter nicht davon ab, für den Ausgleich der voraussichtlichen Kostenunterdeckung und damit für eine Gebührenerhöhung ab 2021 zu stimmen. Auch der Änderungsantrag unserer Fraktion, dass die Gemeinde zumindest die Kostenunterdeckung für 2019 aus der Gemeindekasse begleicht, fand keine Mehrheit.

Da unsere Fraktion eine namentliche Abstimmung beantragt hatte, kann das Abstimmungsergebnis zu diesem Punkt im Protokoll nachvollzogen werden: Für den Verzicht auf eine Erhöhung der Friedhofsgebühren stimmten lediglich die Vertreterinnen der SPD/Piraten-Fraktion (6), Herr G. (DIE LINKE) und Frau B.-K. (Bündnis 90/Die Grünen). Die anderen 13 Gemeindevertreterinnen stimmten gegen die Beschlussvorlage, die damit abgelehnt wurde.

Das grundsätzliche Problem bleibt, dass höhere Gebühren eine geringere Nachfrage des Waldfriedhofs zur Folge haben und eine geringere Nachfrage wiederum Kostenunterdeckungen und schlechtestenfalls weitere Gebührenerhöhungen verursachen. Eine Negativspirale, solange andere Friedhöfe wie der Evangelische Friedhof an der Hauptstraße deutlich geringere Gebühren erheben.

TOP 10.6: Beschluss zum Umbau der Dreifeldhalle in der Hauptstraße 64 auf der Grundlage des erstellten Brandschutznachweises (Baubeschluss) (BV-2019-265)

Um die Dreifeldhalle für eine bestimmte Anzahl jährlicher, nicht-sportlicher Veranstaltungen (z.B. Schulfeiern, Bürgerhaushalt, Jahresempfang etc.) nutzen zu können, muss sie hinsichtlich des Brandschutzes nachgerüstet werden. Herr H. (GBL) hinterfragte die Tatsache, dass bereits beim Bau der Dreifeldhalle ein Brandschutzgutachten hätte erstellt werden müssen. Die Verwaltung bestätigte, dass die Halle mit Brandmeldeanlage geplant worden war, diese vom Landkreis aber ohne Brandmeldeanlage genehmigt und abgenommen worden sei. Der Landkreis wiederum ist es, der nun den Brandschutznachweis fordert…

Um die Dreifeldhalle weiterhin für nicht-sportliche Veranstaltungen nutzen zu können, aber weil die Historie durchaus Fragen aufwirft, fiel das Abstimmungsergebnis mit 12 Ja-Stimmen (unter anderem von SPD/Piraten) und 9 Nein-Stimmen recht knapp aus. Die aufgeworfenen Fragen sollen ferner im nicht-öffentlichen Teil des Haupt- und Finanzausschusses diskutiert werden…

TOP 11.1.1: Beschluss über die Vergabe der Ingenieur- und Beratungsleistungen für den Regiebetrieb Schmutzwasser der Gemeinde Glienicke/Nordbahn für den Zeitraum 2020 bis 2024 an den in der Dokumentation der Vergabe unter Punkt 17 – Zuschlag – benannten Auftragnehmer (BV-2019-227-1)

518.600 Euro umfasst die Vergabe von Ingenieur- und Planungsleistungen über fünf Jahre an ein Berliner Ingenieurbüro. Zu dessen Aufgaben gehören nun die einmalige Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts, die Erbringung koordinierender, konzeptioneller und technischer Leistungen nach Einzelabruf und Planungsleistungen zur Vorbereitung und Mitwirkung von/an Vergabeverfahren. In einer Vorlage zur Kenntnisnahme (TOP 11.1) hatte die Verwaltung dargelegt, dass durch die (alternative) Vergabe von Einzelaufträgen mit einem Mehraufwand von 97 Arbeitstagen über den Zeitraum von fünf Jahren zu rechnen sei. Durch den Rahmenvertrag würde sich der Mehraufwand auf 21 Arbeitstage bis 2024 begrenzen lassen. Interessant wäre ein Prüfergebnis gewesen, inwieweit eine zusätzliche Personalstelle in der Verwaltung ggfs. die preiswertere Option im Vergleich zu dem Rahmenvertrag gewesen wäre.
Der Beschlussvorlage wurde mit 19 Ja-Stimmen, (m)einer Nein-Stimme und einer Enthaltung zugestimmt.

TOP 11.3: Beschluss über die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Sanierungsplanung und der Erkundung von Fremdwassereintrittsstellen für die Schmutzwasserkanäle Baujahr 1994, Teil 1 (BV-2019-273)

An das gleiche Berliner Ingenieurbüro geht ein Auftrag im Umfang von ca. 45.000 Euro für die Ingenieurleistungen zur Sanierungsplanung und die Erkundung von Fremdwassereintrittsstellen für die Schmutzwasserkanäle mit Baujahr 1994, Teil 1, auf der Grundlage eines im Oktober 2019 erarbeiteten Sanierungskonzepts. Die Vorlage wurde mit 21 Ja-Stimmen beschlossen.

TOP 11.4: Beschluss zur Vergabe von Straßenbaumpflegearbeiten (BV-2019-274)

Auch für die Pflegearbeiten an den Glienicker Straßenbäumen wird wie in den Vorjahren ein externes Unternehmen beauftragt. Das wirtschaftlichste Angebot lag diesmal bei 119.300 Euro (brutto) und fiel damit um fast 40.000 Euro höher als das wirtschaftlichste Angebot aus dem Vorjahr aus (2018: 80.943,80 Euro, 2017: 73.488,93 Euro). Die Beschlussvorlage erhielt 19 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen durch die AfD-Fraktion.

TOP 11.6: Antrag der GBL auf Ausrufung des Klimanotstandes für die Gemeinde Glienicke/Nordbahn durch die Gemeindevertretung (BV-2019-230)

Die Anträge zweier Fraktionen zum Thema Klimaschutz wurden in der Oktober-GVT zurückgestellt, um ein gemeinsames Vorgehen zu erarbeiten. Das dazugehörige Treffen der Fraktionsvorsitzenden mit dem GVT-Vorsitzenden und dem Bürgermeister fand am 4. November statt und sah als Ergebnis die Einrichtung eines Klimabeirates vor, der bis zum Ende der Legislaturperiode bisherige Maßnahmen zum Klimaschutz in der Gemeinde evaluieren und neue erarbeiten soll.

Ein solcher Klimabeirat muss allerdings erst in der Hauptsatzung verankert werden. Die Anpassung der Hauptsatzung stand am 28. November auf der Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses, wurde aber nicht abschließend beraten, da auch beim Thema Kinder- und Jugendbeteiligung noch Fragen für die Hauptsatzung offen blieben.

Um vor der nächsten GVT im Februar 2020 zu einer konsensfähigen, überarbeiteten Hauptsatzung zu kommen, soll der Hauptausschuss Ende Januar zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Die Tagesordnungspunkte 11.6 (Antrag der GBL zum Klimanotstand), 11.5 (Vorlage der Verwaltung zur Anpassung der Hauptsatzung) und TOP 11.7. (Antrag von SPD/Piraten und LINKE zu einem zeitweiligen Ausschuss für Klimaschutz und Nachhaltigkeit) werden auf die Februar-GVT vertagt. Ein entsprechender Änderungsantrag des GVT-Vorsitzenden erhielt 21 Ja-Stimmen.

TOP 11.10: Beschluss zur Abwägung des Entwurfes Lärmaktionsplan 3. Stufe (BV-2019-209-1)

Da dieser Tagesordnungspunkt im Infrastrukturausschuss am 11. Dezember von der Verwaltung zurückgezogen worden war, wurde er auch für die Sitzung der GVT zurückgezogen.

TOP 10.7: Beschluss der Richtlinie zur Förderung privater Baumpflege und Baumneupflanzung auf privaten Grundstücken in der Gemeinde Glienicke/Nordbahn (Baumschutzförderrichtlinie) – Anlage zur BV wird nachgereicht (BV-2019-243)

Eine neue Richtlinie soll Baumpflegearbeiten und -neupflanzungen auf privaten Grundstücken finanziell fördern. Für das auf drei Jahre angelegte Pilotprojekt sind 45.000 Euro im Haushalt eingestellt. Erste Anträge sind bereits eingegangen, die auf der Grundlage der Richtlinie nunmehr bearbeitet werden können. Die Baumschutzförderrichtlinie wurde von der Gemeindevertretung mit 21 Ja-Stimmen beschlossen. Das Projekt zur Sicherung des Baumbestandes in Glienicke geht übrigens auf einen Antrag der SPD-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatung 2018 zurück (BV-2018-113).

TOP 11.14: Beschluss über die Entsperrung der Haushaltsmittel für den zweiten Sessel in der Sitzgruppe im Parc de Plobannalec-Lesconil (BV-2019-259)

Nachdem die Verwaltung die Beschlussvorlage in der letzten GVT zurückgezogen hatte, erfolgte zwischenzeitlich das angekündigte Gespräch mit der Künstlerin. Laut Aussage der Fachbereichsleiterin für Soziales ist die Künstlerin bereit, einen zehnprozentigen Nachlass auf den zweiten Mosaiksessel im Rathauspark zu gewähren. Weil aus Sicht unserer Fraktion alle Argumente in den letzten Monaten ausgetauscht sein dürften und um endlich einen Schlussstrich unter die Debatte zu ziehen, beantragte unsere Fraktion eine Entscheidung ohne weitere Diskussion – ein Geschäftsordnungsantrag, welcher 14 Ja-Stimmen erhielt.

Die eigentliche Beschlussvorlage über die Entsperrung der Mittel in Höhe von nunmehr noch 6.750 Euro erhielt am Ende 11 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen (AfD, LINKE, Bündnis 90/Die Grünen, ein Vertreter der CDU/Freie Demokraten) und zwei Enthaltungen aus den Reihen von GBL und CDU/Freie Demokraten. Vorausgegangen war eine langwierige Diskussion über die Lesart des ursprünglichen Angebots der Künstlerin (ein oder zwei Sessel) bzw. die (fehlende) Ausweisung der tatsächlichen Gesamtsumme.

Gegen 20:52 Uhr wurde der öffentliche Teil der Sitzung beendet, die Schließung der Sitzung nach Beendigung des nicht-öffentlichen Teils erfolgte gegen 21:08 Uhr.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert